Abgelehnt wegen Übergewicht Abgelehnt wegen Übergewicht: Bewerberin scheitert mit Klage

Darmstadt - Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte am Donnerstag mit ihrer Klage vor dem Darmstädter Arbeitsgericht. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. „Die Ablehnung war kein entschädigungspflichtiger Eingriff“, sagte die Richterin. Eine gütliche Einigung hatte die 42 Jahre alte Klägerin abgelehnt.
Ihr Anwalt kündigte an, vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt zu ziehen. Der potenzielle Arbeitgeber äußerte sich zufrieden. „Wir fühlen uns bestätigt“, sagte ein Vorstand.
Die Frau hatte sich 2012 bei einer Organisation aus dem Gesundheitsbereich um einen Führungsposten beworben. Laut Gericht gab es auch ein Vorstellungsgespräch. Nach Angaben des Anwaltes wurde die Frau abgelehnt, weil sie zu dick sei. Sie hatte eine Entschädigung von 30.000 Euro gefordert. Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und Kleidergröße 42. (dpa)