1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Familie
  6. >
  7. Rentenversicherung und Ehe: Kein Anspruch auf Witwenrente? Wann eine Ehe als „Versorgungsehe“ gilt – und was Betroffene wissen müssen

Rentenversicherung und Ehe Kein Anspruch auf Witwenrente? Wann eine Ehe als „Versorgungsehe“ gilt – und was Betroffene wissen müssen

Wer kurz nach der Hochzeit den Ehepartner verliert, steht oft auch finanziell vor dem Nichts. Denn die Rentenversicherung kann die Zahlung einer Hinterbliebenenrente verweigern – mit Hinweis auf eine sogenannte Versorgungsehe. Wann das gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Von Christoph Jänsch 24.10.2025, 10:57
Wird die Ehe in Kenntnis einer bereits lebensbedrohlichen Erkrankung geschlossen, kann die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nur in seltenen Ausnahmefällen widerlegt werden.
Wird die Ehe in Kenntnis einer bereits lebensbedrohlichen Erkrankung geschlossen, kann die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nur in seltenen Ausnahmefällen widerlegt werden. (Foto: Christin Klose/dpa)

Berlin/Magdeburg - Wenn der Ehepartner stirbt, ist das für den hinterbliebenen Ehepartner in erster Linie emotional schwer zu verkraften. Finanziell greift im Idealfall die gesetzliche Rentenversicherung unter die Arme. Denn die zahlt unter gewissen Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente aus. 

Lesen Sie auch: Tod in der Familie: Muss ich trotz Trauerfall zur Arbeit?

Wann die Rentenversicherung von einer Versorgungsehe ausgeht

Voraussetzung ist aber, dass der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hat und die Ehe seit mindestens einem Jahr bestand. Ansonsten geht die Rentenversicherung von einer sogenannten Versorgungsehe aus und zahlt nicht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. 

Auch interessant: Kinder trauern anders - was für Eltern schwer nachvollziehbar ist

Eine Ausnahme besteht etwa, wenn der Tod kurz nach der Hochzeit plötzlich durch einen Unfall eingetreten ist oder der hinterbliebene Ehepartner schlüssig darlegen kann, welche anderen Gründe als die finanziellen vorrangig für die Heirat waren. 

Ausnahmen: Wann die Witwenrente trotz kurzer Ehe gezahlt wird

Ein Gerichtsurteil zeigt jetzt: Auch wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Partners bekannt war, geht die Rentenversicherung davon aus, dass die Heirat nur begangen wurde, um den anderen Partner finanziell abzusichern. 

Lesen Sie auch: Wenn Eltern alt werden - Warum der Abschied so schwerfällt und wie es leichter wird

Tritt der Todesfall tatsächlich innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit ein, ist es unerheblich, ob die bereits bekannte Erkrankung dafür ursächlich war oder ob eine andere, plötzliche Ursache eingetreten ist. Auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Neustrelitz (Az. L 4 R 189/19) weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin. 

Gericht bestätigt: Schwere Krankheit zum Zeitpunkt der Eheschließung spricht für Versorgungsehe

In dem konkreten Fall hatte ein Paar seit 1997 zusammengelebt. Im Mai 2017 heirateten die beiden - nur wenige Wochen, nachdem bei ihr ein fortgeschrittenes Pankreaskarzinom diagnostiziert wurde. Im Januar 2018, also innerhalb der Jahresfrist, verstarb die Frau - allerdings nicht an ihrem Krebsleiden, sondern aufgrund eines Herzinfarkts. Die Rentenversicherung lehnte daraufhin die große Witwerrente für den hinterbliebenen Ehemann ab. Dieser klagte dagegen - ohne Erfolg.

Auch interessant: Experten geben Tipps - Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Für die Annahme einer Versorgungsehe sie die Motivlage zum Zeitpunkt der Eheschließung maßgeblich und nicht die spätere Todesursache, so das Gericht. Um diese Annahme zu erschüttern, habe der Mann keine rechtlich tragfähigen Nachweise erbringen können. 

Nach Ansicht von anwaltauskunft.de bestätigt die Entscheidung die restriktive Linie der Rechtsprechung. Wird die Ehe in Kenntnis einer bereits lebensbedrohlichen Erkrankung geschlossen, kann die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nur in seltenen Ausnahmefällen widerlegt werden. Stirbt der Ehepartner innerhalb eines Jahres, vermutet das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Versorgungsehe, also einer Eheschließung, die vorrangig dem Zweck der materiellen Versorgung des überlebenden Partners dient.