Bei Quarantäne nach Urlaubsreise kann Lohnausfall drohen

Düsseldorf - Urlaub ist auch möglich in Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt - denn eine solche ist kein Reiseverbot. Allerdings gilt für Rückkehrer aus einigen Risikogebieten in Deutschland eine Quarantäne-Pflicht. Das zu wissen ist gerade für Berufstätige wichtig.
beim Bund-Verlag hin.
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keinen Lohn.
Lohn-Entschädigung nur bei individueller Quarantäne-Anordnung
im Infektionsschutzgesetz nur bei einer behördlich und individuell angeordneten Quarantäne. Der Arbeitgeber zahlt dann für die Zeit Leistungen in Höhe des Verdienstausfalls an den Arbeitnehmer und lässt sich das von der zuständigen Behörde erstatten.
). Für diese allgemeingültigen Landesverordnungen aber greift die Entschädigungsregelung den Angaben zufolge nicht. Vor einer Reise sollten sich Beschäftigte also darüber informieren, ob sie im Anschluss laut Landesverordnung in Quarantäne müssen oder nicht.
Arbeit im Homeoffice bei Quarantäne möglich
Eine Möglichkeit kann es für manche Berufstätige sein, für die Zeit der Quarantäne von zu Hause aus zu arbeiten. Das geht laut Fachanwalt Bachner, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Betrieb gibt. Dann bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiter ihren Lohn.
Laut Bund-Verlag empfiehlt es sich zudem zu beobachten, wie die Verwaltungsgerichte künftig die Landesverordnungen zur Quarantäne-Pflicht bewerten.
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