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Verkleidet im Auto Verkleidet im Auto: Ist Fahren als Weihnachtsmann erlaubt?

11.12.2013, 14:27
Mit Zipfelmütze und Bart – darf man als Weihnachtsmann verkleidet Auto fahren?
Mit Zipfelmütze und Bart – darf man als Weihnachtsmann verkleidet Auto fahren? AVD Lizenz

Halle (Saale)/dmn/qui - Viele Autofahrer glauben, dass Fahren mit Verkleidung grundsätzlich verboten ist. Das stimmt nicht. Die Straßenverkehrsordnung bleibt in der Frage, wie weit Kostümierung hinter dem Steuer zulässig ist, allerdings recht vage. Sie regelt lediglich, dass weder die Sicht noch das Gehör des Fahrers beeinträchtigt sein dürfen.

In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Unfall mit Bart kann Kaskoschutz kosten

Der Fahrer sollte also selbst vorher einschätzen, ob ihn das Weihnachtsmann-Kostüm beim Fahren behindert oder ablenkt. Wenn die Lüftung den Rauschebart ins Gesicht weht und die Zipfelmütze ständig über Augen und Ohren rutscht, sollte man besser nicht selbst fahren.

Wer als Weihnachtsmann Auto fährt, sollte außerdem bedenken: Bei einem Unfall kann das Tragen von falschem Bart als Fährlässigkeit ausgelegt werden. Dann droht der Verlust des Kaskoschutzes. Gleiches gilt auch beim Tragen von klobigen Stiefeln, dicken Mänteln und Zipfelmützen.

Hätten Sie es gewusst? Dann haben wir hier für Sie noch mehr häufige Irrtümer der Autofahrer: