«Lichtorgeln»: Wann Zusatzscheinwerfer nützen
Landsberg/Hannover/dpa. - Fahrzeugfronten mit zahlreichen Zusatzscheinwerfern gehören der Vergangenheit an. Solche «Lichtorgeln» hatten ihre Hochzeit in den 70er und 80er Jahren.
Damals kamen die im Rallyesport üblichen tellergroßen Extra-Leuchten auch für Alltagsfahrzeuge wie Opel Ascona, Ford Escort oder Mini in Mode. Zusatzscheinwerfer sind jedoch keineswegs aus dem Straßenbild verschwunden. Nur werden sie heute dezenter ans Fahrzeug geschraubt, und ihr Zweck hat sich gewandelt: Dienten sie früher vor allem dem Auffallen, nutzt man sie heute als Design-Reminiszenz an frühere Modelle - oder um damit tatsächlich die Lichtausbeute zu verbessern.
Zusatzscheinwerfer sind heute nach Ansicht von Helmut Klein vom ADAC-Technikzentrum im bayerischen Landsberg vor allem bei älteren Autos sinnvoll: «Die Scheinwerfer älterer Generationen sind nicht so leistungsfähig wie aktuelle Modelle.» Zusätzliche Nebel- oder Fernlichtscheinwerfer leuchten die Ränder des Lichtkegels besser aus oder ermöglichen größere Leuchtweiten. Hinzu kommt, dass sie dem aktuellen Stand der Lichttechnik entsprechen und somit die Beleuchtung eines älteren Fahrzeugs insgesamt auf ein höheres Niveau heben. «Bei neueren Fahrzeugmodellen mit modernen Scheinwerfersystemen sehe ich dagegen keinen Zusatznutzen», so Klein.
Dennoch gehören auch Fahrer neuer Autos zu den Kunden der Lichttechnik-Zulieferer, sagt Ulrich Köster vom Scheinwerfer-Hersteller Hella im nordrhein-westfälischen Lippstadt: «Es gibt durchaus Leute, die sich ein neues Auto ohne Nebelscheinwerfer bestellt haben, und dann merken, dass ihnen das Licht nicht reicht.» Außerdem sei längst nicht jedes neue Auto mit fortschrittlicher Lichttechnik wie Kurven-, Abbiege- oder Tagfahrlicht ausgestattet. Für solche Fälle hat Hella zum Beispiel ein Nebellicht mit kombinierter Kurvenlichtfunktion zum Nachrüsten im Programm.
Diese Zusatzleuchten haben nur Durchmesser von wenigen Zentimetern und lassen sich dezent in den vom Autohersteller vorgesehenen Einbaupositionen in der Frontschürze unterbringen. Leuchten wie früher protzig irgendwo außen dranzuschrauben, ist laut Ulrich Köster nicht mehr gefragt. «Die Teller will ja keiner mehr haben.» Bei den meisten Fahrzeugen wäre die Montage auch technisch schwierig: «Die Frontschürzen bestehen ja fast nur noch aus Kunststoff.»
Eine Ausnahme hat jedoch auch Hella im Programm: Für den Mini von BMW gibt es ans Design früherer Mini-Zusatzscheinwerfer angelehnte Extra-Leuchten mit Chrom-Gehäuse und spezieller Halterung. Bei diesem Zusatzscheinwerfer ist die auffällige Außenmontage laut Köster gewollt, weil damit das Erscheinungsbild des Ur-Mini aufgegriffen wird. Sonst ist eine äußere Anbauposition vor allem bei Lkw auf dem Dach und bei Geländewagen am Überrollbügel oder Rammschutz ein Thema.
Als Zusatzscheinwerfer sind am Auto nur solche Modelle erlaubt, die auch eine Zulassung besitzen, sagt Bert Korporal vom TÜV Nord in Hannover. Diese Regel der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beziehe sich auf die gesamte «lichttechnische Einrichtung», also Scheinwerfer sowie Rückleuchten, Rückstrahler und Umrissmarkierungen. «Alles Übrige ist untersagt.»
Nicht zulässig sind etwa Effektleuchten, wie sie an manchen getunten Autos zu finden sind, sagt der Sachverständige. «Eine Show-Beleuchtung kennt man in der StVZO nicht.» Farbige Zusatzleuchten am oder unter dem Fahrzeug sorgten für Lichtstreuung, was die Sicherheit gefährde, da Fahrer und Gegenverkehr davon geblendet werden.
Darüber hinaus sind laut Bert Korporal je nach Scheinwerfertyp bestimmte Bedingungen zu beachten. Wird zum Beispiel weiteres Fernlicht montiert, dürfe die Lichtstärke aller Scheinwerfer den Wert von 225 000 Candela (cd) nicht überschreiten. Das kann der Autofahrer wie folgt kontrollieren: Die Summe der im Reflektor eingeprägten Referenzzahlen darf den Wert 75 nicht überschreiten.
Bei zusätzlichen Nebelscheinwerfern wiederum ist die Anbauposition zu beachten. So darf etwa der äußere Rand der Leuchtfläche nicht mehr als 400 Millimeter vom äußeren seitlichen Fahrzeugumriss entfernt sein. Und der untere Rand darf nicht weniger als 250 Millimeter über der Fahrbahn liegen. Auch die Anbauhöhe ist vorgeschrieben: Sie darf maximal 800 Millimeter über der Fahrbahn, aber keinesfalls höher als der obere Rand der Leuchtfläche der Abblendlicht-Scheinwerfer sein. Bei der Schaltung ist wichtig, dass die Extra-Nebelscheinwerfer nicht zusammen mit dem Fernlicht leuchten.
Ähnliches ist beim Tagfahrlicht zu beachten: Es darf laut Korporal beim Einschalten nur alleine leuchten. Bei diesen Zusatzleuchten ergibt sich nebenbei noch ein weiterer Vorteil: Da sie in der Regel sehr effiziente Leuchtdioden (LEDs) verwenden, sparen Autofahrer damit einiges an Sprit. Das konnte man beim Betrieb der früheren Lichtorgeln nicht gerade behaupten.