Defekte Blitzer Leivtec XV3: Hersteller zieht Blitzer wegen Falschmessungen aus dem Verkehr

Halle (Saale) - Nach anhaltender Kritik an einem seiner Messgeräte zieht der hessische Hersteller Leivtec seinen Blitzer XV3 vorerst aus dem Verkehr. Sachverständige konnten nachweisen, dass es bei mobilen Geschwindigkeitsmessungen zu erheblichen Abweichungen kommen kann.
Bereits im Dezember 2020 veröffentliche der Hersteller eine neue Gebrauchsanweisung für das Gerät, nachdem bei unabhängigen Testmessungen unterschiedliche Resultate erzielt wurden.
Wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) jetzt in einer Pressemitteilung berichtet, konnten die Fehler dadurch nicht abgestellt werden, sodass teilweise Geschwindigkeitsmesswerte „insbesondere auch zu Ungunsten des Betroffenen“ ausgegeben werden.
Da aktuell nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Messfehler weiterhin auftreten können, rät der Hersteller in einer Pressemitteilung vorerst davon ab, das Gerät weiter für Geschwindigkeitsmessungen zu nutzen. Man wolle jetzt die finalen Ergebnisse der PTB abwarten und gegebenenfalls nachbessern.
ADAC: Einheitliches Vorgehen nötig
Der ADAC ist der Ansicht, dass alle noch offenen Verfahren, denen eine Messung mit dieser Radarfalle zu Grunde liegt, durch die Bußgeldstellen und Gerichte von Amts wegen ruhend gestellt werden müssen, bis die Ergebnisse der Untersuchungen der Zulassungsbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) vorliegen. Darüber hinaus muss, da hier sehr viele Bußgeldstellen von unterschiedlichen Städten und Gemeinden beteiligt sind, ein einheitliches Vorgehen erfolgen.
Bußgeld-Betroffene sollten sich Hilfe vom Anwalt holen
Wer ein noch offenes Bußgeldverfahren hat, dem eine Messung mit LEIVTEC XV 3 zugrunde liegt, sollte sich anwaltliche Hilfe holen. Im Zweifel sollte man vorab bei der Bußgeldstelle nachfragen, wenn aus dem Anhörungsbogen oder Bescheid nicht klar ersichtlich ist, welches Messgerät eingesetzt wurde und nur allgemein das Messverfahren wie z.B. Lasermessung angegeben wurde.
Laut den Betreibern des Online-Portals „geblitzt.de“ sollten Betroffene Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich immer hinterfragen und Bußgeldbescheide prüfen lassen. (mz)