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Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis: Punkte in Flensburg - wie wird man sie los?

Von Norbert Michulsky 18.09.2007, 05:50

Kornwestheim/ddp. - «Am besten ist es, man hat keine Punkte inFlensburg», meint der Kornwestheimer Verkehrsanwalt Michael Winter.Doch von diesem Idealfall sind über 8,4 Millionen Autofahrerinnen und-fahrer mehr oder weniger weit entfernt. Ihr Konto imVerkehrszentralregister (VZR) zu Flensburg weist Eintragungen auf.Die meisten in der sogenannten Verkehrssünderkartei registriertenPersonen, nämlich 75 Prozent, haben einen bis sieben Punkte, knappsechs Prozent mehr als sieben und 0,9 Prozent 14 oder mehr Punkte.Dabei sind Männer vier Mal so häufig eingetragen wie Frauen, weiß derChef des Kraftfahrt-Bundesamtes, Ekhard Zinke. Mehr als die Hälfteder Männer wie der Frauen waren zu schnell unterwegs. Während Männerwesentlich häufiger angetrunken am Steuer auffallen, missachtenFrauen relativ oft die Vorfahrt.

Erreicht der Punktestand ein gefährliches Maß, sind Gegenmaßnahmenerforderlich, sonst gerät die Fahrerlaubnis in akute Gefahr. Einmalunterwegs das Handy am Ohr gehabt, einmal den abgefahrenen Reifenübersehen, schon sind vier Punkte beisammen. «Aktiv die Punkte inFlensburg tilgen - das geht», erläutert ADAC-Fachmann Paul Sklorz.Viele Fahrschulen, aber auch Sachverständigenorganisationen wie etwadie TÜVs bieten hierzu freiwillige Aufbauseminare an.

So haben Verkehrssünder mit bis zu acht Punkten auf dem Konto dieChance, vier Zähler zu tilgen. Bei 9 bis 13 Punkten sind es nochzwei. Wichtig dabei: Die Führerscheinstelle muss binnen drei Monatenüber das absolvierte Seminar in Kenntnis gesetzt werden. Für Fahrermit 14 bis 17 Punkten ist der Kurs verpflichtend. «Bei Nichtteilnahmewird die Fahrerlaubnis entzogen - eine Neuerteilung findet erststatt, wenn der Betroffene den Besuch des Seminars nachweisen kann»,skizziert Anwalt Winter die Konsequenzen. Die Kosten für die Seminarebetragen jeweils 250 bis 300 Euro, beziffert ADAC-Mann Sklorz denfinanziellen Aufwand.

Vorrangiges Ziel des Nachsitzens für Erwachsene ist es, dieEinstellung der Teilnehmer zum Verhalten im Straßenverkehr zu ändern;das Risikobewusstsein soll gefördert und die Gefahrenerkennungverbessert werden. «Ein solches Seminar wird in Gruppen mitmindestens sechs jedoch höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt»,erläutert Winter. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen vonjeweils 135 Minuten Dauer - diese sind in einem Zeitraum von zwei bisvier Wochen abzuleisten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzungfindet eine Fahrprobe statt, mindestens 30 Minuten lang. Flankiertvon Gruppengesprächen, der Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe,der Analyse problematischer Verkehrssituationen sowie durch weitereInformationsvermittlung werde das Ziel «sicheres und rücksichtsvollesFahrverhalten» angestrebt.

Wem das zu teuer oder zu aufwändig ist, der kann zwei Jahrewarten, bis die Punkte automatisch verfallen. Kommt es jedochinnerhalb dieser Zeit zu weiteren Verstößen, werden alle vorhandenenPunkte erst nach Ablauf der Tilgungsfrist des letzten Eintragesgelöscht. Außer bei Alkohol- und Drogendelikten oder anderen schwerenTaten bleibt ein Punkt maximal fünf Jahre lang in der Datenbankgespeichert. Den aktuellen Stand seiner Punkte kann jeder Autofahrerbeim Verkehrszentralregister in Flensburg kostenlos auf schriftlichenAntrag erfragen. Hierfür ist eine Kopie des Personalausweiseserforderlich.

Eingetragen werden die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erstmit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder der gerichtlichenEntscheidung. Ohne Einspruch werden sowohl Bußgeldbescheid als auchStrafbefehl zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Sofern durcheine Tat mehrere Verstöße begangen wurden, also beispielsweise dieGeschwindigkeit unter Alkoholeinfluss überschritten - Juristensprechen von Tateinheit - wird nur das schwerste Delikt bepunktet.Dagegen werden die Punkte zusammengezählt, wenn mehrere Verstößedurch verschiedene Einzeltaten (Tatmehrheit) verwirklicht wurden,beispielsweise zwei Geschwindigkeitsverstöße im Abstand mehrererStunden.

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