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Dienstfahrten Dienstfahrten: Unfall mit dem Privat-Pkw

24.07.2001, 08:46

Stuttgart/gms. - Grundsätzlich, so der ACE, gehen arbeitsvertragliche Regelungenvor, jedenfalls so weit sie zulässig sind. Falsch ist diegelegentlich von Arbeitgebern aufgestellte Behauptung, durch dieZahlung der üblichen Kilometerpauschale sei das Unfallrisiko bereitsabgegolten. Zu empfehlen sei, eine spezielle Risikozulage oder eineBeteiligung an der Kaskoprämie mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Den Schaden, der durch die Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtinfolge eines verschuldeten Unfalls eintritt, bekommt derArbeitnehmer von seinem Arbeitgeber laut ACE allerdings nichterstattet. Dagegen muss der Chef Nutzungsausfall-Entschädigung,Mietwagenkosten und Wertminderung jeweils entsprechend demallgemeinen Haftungsrecht zahlen. Es sei denn, dass es dazu zwischenArbeitnehmer und Arbeitgeber eine andere vertragliche Vereinbarunggibt.