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Das sagt das Gesetz Das sagt das Gesetz: Dürfen Fahrschüler auf leeren Parkplätzen üben?

01.09.2019, 13:33
In Mamas Auto für den Frührerschein üben - ist das erlaubt?
In Mamas Auto für den Frührerschein üben - ist das erlaubt? imago images / Paul von Stroheim

Halle (Saale) - Bald steht die Führerscheinprüfung der Tochter oder des Sohnes an. Um sicher zu gehen, dass auch nichts schief geht, möchten die Fahrschüler zusätzlich zu den Fahrstunden ein bisschen mit dem Auto der Eltern üben - zum Beispiel auf einem leeren Parkplatz. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Das weiß Juristn Michaela Rassat von der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Kurz gesagt: Nein“, sagt Rassat. Denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht erlaubt. Dies gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen.

Gerichte fällen eindeutige Urteile zum Fahren auf Parkplätzen

„Die Gerichte haben seit Jahren immer wieder entschieden, dass auch Parkplätze, etwa von Supermärkten, dazuzählen. Sie gehören zwar einem privaten Eigentümer, gelten aber als öffentlich, sobald sie für die Allgemeinheit zugänglich sind“, sagt die Juristin.

Wer also auf dem leeren Parkplatz eines Geschäfts nach  Feierabend herumkurvt, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat. Darauf steht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Gesetz zum Üben auf Parkplätzen: Auch Halter eines Fahrzeugs machen sich strafbar

Zusätzlich kann das Gericht eine zeitlich befristete Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis verhängen. Auch Halter eines Fahrzeugs machen sich strafbar, wenn sie einer Person ohne Führerschein das Fahren mit ihrem Auto erlauben.

„Wollen Fahrschüler außerhalb der Fahrstunden üben, empfehlen sich Verkehrsübungsplätze“, sagt Rassat. Dazu muss der Fahrer je nach Platz mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein und eine Person mit gültigem Führerschein als Beifahrer dabeihaben.

Oft können die Autobesitzer dort eine Tages-Haftpflichtversicherung abschließen, um eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung zu vermeiden, falls es zu einem Schaden kommt. (mz)