Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Fußballfans dürfen nicht auf Urlaub hoffen
Rüsselsheim/Düsseldorf/dpa. - Wenn am 9. Juni 2006 in München die Fußball-WM beginnt, können viele Fans nicht dabei sein: Weil sie keine Tickets bekommen haben oder weil sie an diesem Freitagabend arbeiten müssen - bei der Bahn vielleicht oder bei der Feuerwehr.
Für die Polizei haben die Innenminister von Bund und Ländern bereits eine Urlaubssperre für die Zeit der WM angekündigt. Aber auch wer kein Beamter ist, kann nicht davon ausgehen, dass er in der Zeit der WM frei bekommt, um Spiele zu besuchen oder sie in Ruhe am Fernseher zu verfolgen. Sinnvoll ist es daher, im Kollegenkreis frühzeitig zu klären, wer im Jahr 2006 «WM-Urlaub» machen möchte und wer nicht.
«Den Urlaub erteilt allein der Arbeitgeber», macht Jobst-Hubertus Bauer, Rechtsanwalt in Stuttgart und Spezialist für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), deutlich. Der Arbeitgeber müsse hierbei das Wohl des Unternehmens und die Belange des Arbeitnehmers abwägen.
In erster Linie hängt es jedoch von den betrieblichen Belangen ab, wann Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen können, sagt Prof. Heinz Josef Willemsen aus Düsseldorf, der ebenfalls dem DAV-Ausschuss Arbeitsrecht angehört. Lehnt der Chef einen Urlaubswunsch zu einem bestimmten Termin ab, muss er dies laut Willemsen begründen können. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) etwa erklärte die Urlaubssperre für die Polizisten damit, dass die Beamten Ausschreitungen während des Turniers verhindern sollen. Auch andere Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer nicht ohne weiteres freistellen, nur weil sie zum Beispiel WM-Eintrittskarten besitzen.
Noch können die meisten berufstätigen Fans dem Turnier jedoch zuversichtlich entgegen sehen: Bei Opel in Rüsselsheim zum Beispiel glaubt man nicht daran, dass sich die Kollegen der WM wegen darum streiten, wer wann in den Urlaub gehen darf. «Ich habe mich mal bei den Kollegen umgehört - bisher hat doch sowieso kaum jemand Karten bekommen», sagt Firmensprecher Ulrich Weber.
Während sich manche Fans am Arbeitsplatz noch mit gelegentlichen Blicken auf einen in der Ecke aufgestellten Fernseher trösten können, haben andere diese Möglichkeit nicht. «Das geht bei uns im Werk nicht», sagt Weber. Torjubel und Haareraufen sollen die Qualität der Arbeit nicht mindern. «Wir haben allerdings Digitalanzeigen, auf denen bei wichtigen Spielen schon mal der Spielstand angezeigt wird.»
Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer rät, den Urlaub frühzeitig anzumelden: «Das heißt Monate und nicht erst einen Tag vorher.» Konkurrieren mehrere Kollegen darum, zu einem bestimmten Termin in den Urlaub gehen zu dürfen, muss der Arbeitgeber nach Ansicht von Willemsen die Begründungen der Arbeitnehmer berücksichtigen: Wer während der WM etwa ehrenamtlich als Helfer des Deutschen Roten Kreuzes unterwegs ist, habe sicherlich eher einen Anspruch auf Urlaub als jemand, der sich die Spiele nur im Fernsehen ansehen will.
Wer zwar Eintrittskarten ergattern konnte, aber keinen Urlaub bekommt, sollte sich aber nicht zu einer Dummheit verleiten lassen: «Wer krank macht und vom Chef auf dem Fernsehbildschirm im Stadion gesehen wird, riskiert eine fristlose Kündigung», warnt Bauer.