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Ausstellung Kinderpornografie-Klage gegen Schweizer Künstlerin abgelehnt

Sechs Vereinigungen haben wegen „Verherrlichung von Kinderpornografie“ vor dem Pariser Verwaltungsgericht geklagt. Die Klage wurde abgelehnt. Die Begründung?

Von dpa 29.03.2023, 12:52
Die Schweizer Künstlerin Miriam Cahn. Ein umstrittenes Bild darf im Pariser Palais de Tokyo ausgestellt bleiben.
Die Schweizer Künstlerin Miriam Cahn. Ein umstrittenes Bild darf im Pariser Palais de Tokyo ausgestellt bleiben. Oliver Berg/dpa

Paris (dpa) – - Ein umstrittenes Bild der Schweizer Künstlerin Miriam Cahn darf im Pariser Palais de Tokyo ausgestellt bleiben. Gegen das Bild „Fuck abstraction!“ hatten sechs Vereinigungen wegen „Verherrlichung von Kinderpornografie“ vor dem Pariser Verwaltungsgericht geklagt.

Das Bild stellt eine zerbrechliche, gefesselte und kniende Figur dar, die an einer großen Silhouette eine Fellatio durchführt. Die Klage gegen die 73-Jährige sei abgelehnt worden, bestätigte das Palais de Tokyo am Mittwoch.

Das Gemälde ist in der Ausstellung der Künstlerin „Mein serieller Gedanke“ zu sehen, in der unter anderem Gewalt thematisiert wird. Für Cahn illustriert das Bild, wie Sexualität als Kriegswaffe, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt wird. Wie die Kunsthalle auch auf Twitter mitteilte, habe das Gericht die Klage unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass das Werk in einem Kontext gezeigt werde, der darauf abziele, die Schrecken des Krieges anzuprangern. Die Werkschau im Palais de Tokyo dauert noch bis zum 14. Mai.