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Verhandlungen um Mindestlohn am Bau beginnen

30.08.2019, 05:40
Etwa jeder fünfte Bauarbeiter in Deutschland wird nach dem branchenspezifischen Mindestlohn bezahlt. Foto: Christophe Gateau
Etwa jeder fünfte Bauarbeiter in Deutschland wird nach dem branchenspezifischen Mindestlohn bezahlt. Foto: Christophe Gateau dpa

Wiesbaden - Ohne die Forderung nach einer festen Prozentzahl geht die IG Bau in die Verhandlungen um den Mindestlohn im boomenden Bauhauptgewerbe.

Vier Monate vor dem Auslaufen des aktuellen Tarifwerks beginnen heute in Wiesbaden die Verhandlungen mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Angesichts des Immobilienbooms erwarte man eine „kräftige Anhebung”, heißt es bei der Gewerkschaft.

Nach Einschätzung der IG BAU wird etwa jeder fünfte Bauarbeiter in Deutschland nach dem branchenspezifischen Mindestlohn bezahlt. Viele bekommen in ihren Betrieben aber mehr Geld. Mit den normalen Lohntarifverhandlungen hat der 1997 eingeführte Mindestlohn nichts zu tun. Ziel sei es, für tarifungebundene Unternehmen eine Untergrenze zu ziehen und Lohndumping einzuschränken, erklärte IG-BAU-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers.

Auch aus dem Ausland entsandte Arbeiter müssen auf deutschen Baustellen diesen von der Bundesregierung für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohn erhalten. Hier wird nach Schäfers Einschätzung allerdings viel am Stundenzettel getrickst und vom unzureichend ausgestatteten Zoll zu wenig kontrolliert.

Derzeit gilt im Bauhauptgewerbe ein bundesweiter Branchenmindestlohn von 12,20 Euro je Stunde. Für qualifizierte Facharbeiter im Westen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften zudem eine höhere Mindestvergütung von 15,20 Euro vereinbart - diese Stufe fehlt bislang in Ostdeutschland.

Die IG BAU will den Branchenmindestlohn 2 nun auch im Osten verankern. Die Arbeitgeber haben sich dazu laut HDB noch nicht positioniert. Die Stundenlöhne in den tarifgebundenen Betrieben beginnen bei 13,77 Euro im Osten und 16,54 Euro im Westen.

Schäfers machte darauf aufmerksam, dass mit der noch ausstehenden Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Deutschland künftig vorgeschrieben werden könne, bei Angeboten mindestens das Tariflohnniveau zu kalkulieren. (dpa)