Umzug für den neuen Job: Speditionskosten sind steuerlich absetzbar
Köln/dpa. - Ziehen Arbeitnehmer für eine neue Stelle um, können sie die entstehenden Kosten von der Steuer absetzen. Wenn sie eine Spedition engagieren, ließen sich maximal 600 Euro in der Steuererklärung geltend machen.
Das teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) West in Köln mit. Voraussetzung sei allerdings, dass die Kosten für Umzug nicht als Werbungskosten verrechnet oder vom Arbeitgeber erstattet werden.
Grundsätzlich seien die Kosten der Spedition in der Regel von der Entfernung und der Größe des Haushalts abhängig. Wer etwa bis zu 50 Kilometer weit umzieht und eine 60 Quadratmeter große Wohnung hat, müsse mit rund 450 Euro Umzugskosten rechnen. Hinzu kämen häufig Kosten von gut 200 Euro für Umzugskartons und Verpackungsmaterial.
Zudem können weitere Kosten anfallen, wenn die Möbelpacker auch etwa die Küche ein- und ausbauen. Mit einem Stundensatz von rund 30 Euro müssen die Auftraggeber laut IVD zudem rechnen, wenn die Speditionsmitarbeiter nicht nur Kisten schleppen und transportieren, sondern vorher auch das Verpacken des Hausrats übernehmen sollen.