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Teilrente Teilrente: Das ändert sich mit der Flexi-Rente

Von Karl Doemens 11.05.2016, 14:31
Bisher nutzen nur wenige Menschen die Teilrente.
Bisher nutzen nur wenige Menschen die Teilrente. dpa-Zentralbild

Berlin - Die Erwartungen waren riesig, als die Koalition vor gut zwei Jahren vereinbarte, die Übergänge zur Rente zu flexibilisieren. Der Wirtschaftsflügel der Union hoffte auf eine Revanche  für die Rente mit 63: Die Abschaffung aller Beitragslasten sollten  das Arbeiten für Senioren hochattraktiv machen. Umgekehrt forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund eine abschlagfreie Teilrente bereits mit 60. Gemessen an diesen Ideen  fällt die  Einigung der Koalitionsspitzen bescheiden aus. Sie kann  für Einzelne aber  interessante Neuerungen bringen.

Was soll neu geregelt werden?

Die Koalition will allgemein den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler gestalten. Dazu soll es zum einen für Arbeitnehmer schon vor dem gesetzlichen Rentenalter (derzeit: 65 Jahre und fünf Monate) attraktiver werden, die Arbeitsbelastung dem Alter anzupassen. Dazu wird die Teilrente reformiert. Außerdem werden die Anreize, über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten, etwas verstärkt. Schließlich sollen die umstrittenen Zwangsverrentungen von Hartz-IV-Beziehern eingedämmt werden.

 

Was ist eine Teilrente?

Schon heute kann man unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 in Rente gehen und etwas hinzuverdienen. Bis zu 450 Euro im Monat sind erlaubt. Darüber hinaus wird das Ruhegeld aber gekürzt auf eine Teilrente, die entweder zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der normalen Rente umfasst. Das Problem: Die Staffelung der Teilrente ist extrem starr, die Zuverdienstgrenzen rigide. Wer nur einen Euro zuviel verdient, bekommt die Rente um ein Drittel gekürzt. Die Teilrente ist daher sehr  unattraktiv. Nur  3400 Männer und Frauen nehmen sie bislang bundesweit in Anspruch.

 

Wie sieht die neue Regelung aus?

Künftig kann man bei vorgezogenem Rentenbeginn 6300 Euro im Jahr (das entspricht 14 mal 450 Euro) hinzuverdienen, ohne dass die Vollrente gemindert wird. Darüber hinausgehende Einkünfte werden generell zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet - es sei denn, sie übersteigen das  vorherige Bruttogehalts. Was über  die Höhe der früheren Bezüge hinausgeht, wird vollständig auf die Rente angerechnet.

 #article

Bringt die Lockerung etwas?

Jedenfalls wird die Teilrente damit  praktikabel. Die Deutsche Rentenversicherung nennt es positiv, dass Versicherte und Arbeitgeber nun größere Handlungsspielräume haben. Auch die Experten von Union und SPD  heben hervor, dass man den Übergang vom Job in die Rente nun gleitend gestalten kann.

 

Was gilt für Jobs nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze?

Wer älter ist als 65 Jahre und 5 Monate (die Grenze steigt bis 2029 auf 67 an), der kann beliebig viel hinzuverdienen.

 

Ist das Weiterarbeiten attraktiv?

Heute können Arbeitnehmer über das gesetzliche Rentenalter zwar hinaus arbeiten. Der Betrieb muss dann aber den Arbeitgeberbeitrag zur Renten- und Arbeitslosenkasse weiter bezahlen, ohne dass sich irgendwelche  Vorteile für die Beschäftigten ergeben.  Um mehr Anreiz zu schaffen,  sollen die Arbeitslosen-Beiträge gestrichen werden. Die Renten-Beiträge  sollen die Altersbezüge künftig steigern, sofern der Beschäftigte freiwillig auch seinen Beitragsanteil zahlt.

 

Reicht das alles?

Die Opposition ist skeptisch. „Die Flexi-Rente ist ein Kind des Koalitionsstreits und kein ernsthafter Versuch,  den flexiblen Rentenübergang umfassend zu regeln“, moniert Grünen-Experte Markus Kurth. Für Erwerbsgeminderte müsse es dringend  Verbesserungen geben.

 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Koalitionsfraktionen peilen 2017 an. Doch will Ministerin Andrea Nahles (SPD)  im Herbst ein Gesamtkonzept zur Rente vorstellen. Dann könnte die Flexi-Rente noch mal neu diskutiert werden.