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Steuerfreie Gehaltszulagen Steuerfreie Gehaltszulagen: Extras vom Chef können sich auszahlen

02.06.2003, 11:50
Telefonieren auf Chefkosten. (Foto: dpa)
Telefonieren auf Chefkosten. (Foto: dpa) dpa

Würzburg/Wiesbaden/dpa. - Vielen vergeht beim Blick auf die Lohnabrechnung schnell die Freude über eine Gehaltserhöhung. Durch Abzug von Steuern und Sozialabgaben schrumpft der ersehnte Geldregen oft erheblich. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen ermöglichen unter dem Strich mehr bei gleichem Gehalt. Es lohnt sich, solche Extras schon bei der Einstellung auszuhandeln.

«Ich habe selbst neulich die leidvolle Erfahrung gemacht, wie das ist, wenn von der Gehaltserhöhung gerade einmal die Hälfte übrig bleibt», sagt Norbert Rettner vom Institut für Wirtschaftspublizistik in Würzburg. Steuerfreie Zuschüsse als Gehaltsextra seien besser geeignet, das Budget des Arbeitnehmers zu entlasten. Sie kommen ohne Zugriff des Fiskus bei ihm an. Reise- und Umzugskosten, Versicherungsleistungen, Kindergarten-, Wohn- und Verpflegungszuschüsse zählt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Wiesbaden als Möglichkeiten auf. Laut Rettner gibt es mitunter auch Zuschüsse für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Auch die private Nutzung von PC oder Handy sei oft Teil von Vereinbarungen. Verbreitet seien vor allem die Direktversicherung - dabei zahlt der Arbeitgeber direkt in eine Renten- oder Lebensversicherung für die Arbeitnehmer ein - und andere Maßnahmen zur Altersvorsorge, so Hans-Joachim Vanscheidt, der die Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim BdSt leitet. Aber auch Belegschaftsrabatte habe der Gesetzgeber teilweise steuerfrei belassen.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG), beide mit Sitz in Berlin, sind Angebot und Nutzung von steuerfreien Leistungen von Branche zu Branche, von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Tarifvertraglich geregelt sind sie laut der IG Metall in Frankfurt nicht. Die Gehaltsextras seien vielmehr Gegenstand von Betriebsvereinbarungen, die Firmenleitung und Betriebsrat miteinander aushandeln. Dabei seien die Möglichkeiten, von den Leistungen zu profitieren, «in größeren Betrieben natürlich besser als in kleinen», sagt Iris Becker von der Abteilung Betriebspolitik der Gewerkschaft.

Karriereberaterin Madeleine Leitner aus München rät, schon bei Bewerbungsgesprächen nicht nur das Gehalt, sondern ebenso die steuerfreien Extras zu verhandeln. Dabei seien Arbeitnehmer naturgemäß die schwächeren Verhandlungspartner. Leitners Tipp lautet daher, sich im Bewerbungsverfahren nicht mit einer frühzeitigen Forderung nach den so genannten Benefits unbeliebt zu machen. Allerdings sollten sich Bewerber vorab darüber informieren, welche Extras in der Branche üblich sind. Der zuständige Berufsfachverband oder eine Recherche im Internet könnten dabei helfen.

Hartmut Tofaute, zuständig für Steuer- und Finanzpolitik beim DGB, empfiehlt Bewerbern, sich zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs beim Betriebsrat über die Standards des Unternehmens zu erkundigen. Sollte dies keine Klärung bringen, sei es «das gute Recht» jedes Bewerbers, im Bewerbungsgespräch die Möglichkeit solcher Leistungen zu erfragen.

Laut Madeleine Leitner sollten zusätzliche Arbeitgeberleistungen aber nicht unbedingt über Ja und Nein zu einem Arbeitsangebot entscheiden. Volker Fasolt, Präsident der Bundessteuerberaterkammer in Berlin, unterstreicht diesen Rat: «Man muss diese Leistungen eher als Annehmlichkeit oder Aufmerksamkeit verbuchen.»