Steuer Versicherung Rente Steuer Versicherung Rente: Das ändert sich 2015 für Verbraucher

Neues Jahr, neue Regeln: Auf die Bundesbürger kommen 2015 einige Umstellungen zu – nicht nur bei Steuern, Krankenkassen und Autos. Wir listen die wichtigsten Änderungen für Verbraucher auf.
Auto-Abmeldung
Ab dem 1. Januar zugelassene Fahrzeuge können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.
Berufskrankheiten
Als solche werden nun auch Formen des „weißen Hautkrebses“ und andere Krankheiten anerkannt – Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Biomüll
Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.
Einlagensicherung
Ab 2015 sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken. Laut Bundesverband deutscher Banken sind derzeit Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Institute haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die im Falle einer Bankpleite einspringen.
Kunden müssten sich jetzt aber keine Sorgen um ihr Erspartes machen. „Für die breite Masse der Sparer hat das keine Auswirkungen“, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch die gesetzliche Einlagensicherung seien innerhalb der EU ohnehin 100.000 Euro pro Kunde pro Bank geschützt, erklärt Feck.
Erst danach greifen die Einlagen- und Sicherungssysteme der Geldinstitute. Nach Angaben des Bankenverbandes liegt der Schutz bei der kleinsten Mitgliedsbank nach der Absenkung der Sicherungsgrenze noch bei 1 Million Euro pro Kunde.
Hartz IV
Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.
Kirchensteuer
Künftig führen Banken, Sparkassen, Versicherer und Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab. Die Kapitalertragsteuer wird schon seit 2009 direkt an der Quelle von Banken automatisch erhoben und an den Fiskus abgeführt. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wurde bisher nur nach Mitteilung des Steuerzahlers weitergeleitet.
Krankenkassen, Lebensversicherungen und Mindestlohn – lesen Sie auf der nächsten Seite, was sich hier ändert.
Krankenversicherung
Zum Jahreswechsel wird der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent reduziert. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Um die Lücke aus der Beitragssenkung zu füllen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben. Diese Kosten trägt einzig der Versicherte.
Wie stark werden die Beiträge steigen? Ein Durchschnittssatz von 0,9 Prozent gilt für einige Personenkreise, etwa Azubis, die weniger als 325 Euro verdienen, Frauen im Mutterschutz, Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Alle anderen Gruppen müssen sich noch gedulden. Experten zufolge dürfte keine der 131 gesetzlichen Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag auskommen. Ob dieser geringer oder höher als 0,9 Prozent ausfällt, hängt von der wirtschaftlichen Lage der Kasse ab.
Vor dem 30. Dezember 2014 macht ein Kassenwechsel keinen Sinn. Denn erst dann werden auch die letzten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge bekanntgeben. Letzte Gewissheit gibt es erst am 1. Januar. „Ich rate gesetzlich Versicherten deshalb momentan mit einem geplanten Wechsel besser bis ins neue Jahr hinein abzuwarten“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des GKV-Vergleichsportals Kassensuche GmbH. Erst ab Anfang Januar liegen alle neuen Daten zu den Zusatzbeiträgen, aber auch zu den freiwilligen Zusatzleistungen vor.
Lebensversicherung
Im kommenden Jahr wird nun auch der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. Davon betroffen sind Verträge, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen werden. „Bei Altverträgen ändert sich nichts“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer eine Versicherung besitzt, sollte diese also nicht gleich kündigen.
Viele Verbraucher ohne private Altersvorsorge überlegen, ob sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen sollen, um vom aktuellen Garantiezins zu profitieren. Diese Unsicherheit machten sich einige Versicherer zunutze, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest: „Viele Vermittler ziehen jetzt los, machen den Leuten Angst und sagen, man muss schnell noch etwas abschließen.“ Ein großer Fehler: „Bei der Altersvorsorge sollte man gar nichts schnell über das Knie brechen.“
Auch Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen ab 2015 weg. Und Risikoleistungen aus nach 2005 abgeschlossenen Versicherungen, die zuvor von Investoren auf einem Zweitmarkt aufgekauft wurden, werden besteuert.
Hintergrund ist, dass Fonds in „gebrauchte“ Lebensversicherungen investieren. Sie steigen vor allem in Risiko-Lebensversicherungen ein, indem sie Policen stornowilliger Versicherungsnehmer erwerben und später Leistungen der Versicherung an die Anleger als Erträge ausschütten. Bisher war die Leistung im Todesfall nicht steuerpflichtig. Mit dem Tod der versicherten Person erzielt der Erwerber einen Gewinn. Dieser wird künftig besteuert.
Mindestlohn
Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht.
Von Minijobs über Pflege bis Vorsorgeaufwendungen: Auch hier tut sich 2015 was.
Minijobs
Der Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Denn auch hier muss der Mindestlohn gezahlt werden – und zwar unabhängig davon, ob der Minijobber in einem Betrieb oder einem Privathaushalt arbeitet. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Jeder, der einen Minijobber beschäftigt, sollte unbedingt nachrechnen, ob durch die neue Regelung der monatliche Verdienst über 450 Euro liegt.
Künftig kann jeder Minijobber rund 52 Stunden pro Monat arbeiten, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wird. Arbeitet er mehr und wird so die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro pro Monat überstiegen, geht der Minijobstatus verloren. In diesem Fall gelten andere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Der Mitarbeiter ist dann bei der Krankenkasse an- und bei der Minijobzentrale abzumelden. War der Minijobber im Privathaushalt tätig, entfällt die Möglichkeit, am sogenannten Haushaltscheckverfahren teilzunehmen.
Soll der Minijobstatus erhalten bleiben, muss im Zweifel die Arbeitszeit ab dem 1. Januar abgesenkt werden. Zudem sind künftig Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Dauer der Tätigkeit aufzuzeichnen.
Nummernschilder
Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.
Pfändung
Wer am Existenzminimum lebt, kann sich über eine Anhebung der Pfändungsfreibeträge freuen. Ab dem 1. Juli sind voraussichtlich rund 1070 Euro pro Person als Grundfreibetrag jeden Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch Inhaber von Pfändungsschutzkonten können die neuen Pfändungsfreigrenzen für sich in Anspruch nehmen. Die genauen Beträge werden allerdings erst im Frühjahr veröffentlicht. Bisher liegt der Grundfreibetrag bei 1045,08 Euro.
Pflege
Anfang 2013 kam das Pflegeneuausrichtungsgesetz, zum 1. Januar 2015 wird das Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen verbesserte und flexiblere Leistungen nutzen können. Außerdem gibt es für fast alle Leistungen der Pflegekassen vier Prozent mehr Geld. Kritiker sprechen aber von Flickschusterei – denn tatsächlich wurde das Gesetz in zwei Teile gesplittet. Der fehlende Teil soll erst 2016 in Kraft treten und dann, wie von vielen Seiten gefordert, endlich einen überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff enthalten.
Konkret würde das bedeuten, dass kein Unterschied mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Defiziten gemacht wird. Ausschlaggebend soll der Grad der Selbstständigkeit sein, den eine Person erreichen kann. Davon würden vor allem Menschen mit einer Demenz profitieren, die zunächst keine körperlichen Defizite haben. Welche Änderungen sich ab kommendem Jahr im Einzelnen ergeben, zeigt dieser Überblick:
Das Pflegegeld erhöht sich für die Pflegestufen eins bis drei. In Pflegestufe eins werden statt 235 Euro künftig 244 Euro gezahlt, in Pflegestufe zwei statt 440 458 Euro. Bei Pflegestufe drei gibt es statt 700 Euro 728 Euro. Dafür müssen die Versicherten keinen Antrag stellen. „Die Umstellung auf die neuen Beträge erfolgt automatisch“, sagt Konstanze Pilgrim von der Angehörigenberatung Nürnberg.
Kümmert sich beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst zu Hause um Ältere, können dafür Pflegesachleistungen beantragt werden. Das Geld wird dabei nicht ausgezahlt, der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Zum Beispiel: Ab 2015 werden Leistungen bis zu einer Höhe von 1612 Euro für die Pflegestufe drei (bisher: 1550 Euro) erstattet. Bei stationärer Pflege gibt es für Menschen der Pflegestufe 3 statt bislang 1550 dann 1612 Euro von der Pflegekasse.
Wer berufstätig ist und akut die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann sich ab Jahresbeginn zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen - ohne dabei Gehalt einzubüßen. Bislang waren die zehn Tage unbezahlt. Das neue Pflegeunterstützungsgeld wird mit etwa 90 Prozent des Nettolohns von der Pflegeversicherung bezahlt.
Demenzkranke, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind - also sich beispielsweise nicht mehr selbst anziehen oder waschen können - werden seit 2013 der Pflegestufe null zugerechnet. Nun erhalten sie zum ersten Mal Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. „So haben sie Anspruch auf teilstationäre Tages- und/oder Nachtpflege sowie auf Kurzzeitpflege“, erklärt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer Leistungen nutzen möchte, kann das tun, ohne dass wie bisher das Pflegegeld reduziert wird. „Damit sinkt noch einmal die Hemmschwelle für die Nutzung“, urteilt Pilgrim.
In jedem Fall empfiehlt es sich für Angehörige oder Pflegebedürftige, vor der Inanspruchnahme Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten, empfiehlt Ann Marini. Sie ist stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands. „Sonst spanne ich beispielsweise kurzfristig einen Pflegedienst ein, der aber vielleicht keinen Versorgungsvertrag mit der Kasse abgeschlossen hat.“ In der Folge gebe es dann Ärger, weil die Angehörigen Geld vorgestreckt haben, die Kasse ihnen die Kosten aber nicht erstatten kann.
Begleitung bei Arztbesuchen oder Unterstützung bei Einkäufen: In Zukunft bekommen Pflegebedürftige aller Pflegestufen für diese Form der niedrigschwelligen Betreuung 104 Euro im Monat. Dieses Geld war bisher nur für Menschen mit Pflegestufe null vorgesehen. Künftig können diese Entlastungsangebote durch ehrenamtliche Helfer auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
Bis zu 40 Prozent des jeweiligen Pflegesachleistungsbetrag können dadurch ersetzt werden. Konkret bedeutet das: Sprang bisher ein ambulanter Pflegedienst ein, um eine warme Mahlzeit zuzubereiten, kann das jetzt auch eine ehrenamtliche Kraft übernehmen. Angehörige würden durch diese Leistung direkt entlastet, sagt Pilgrim.
Sie sind für Angehörige die erste Wahl, wenn sie eine Auszeit brauchen (Verhinderungspflege) oder Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt vollstationär gepflegt werden müssen (Kurzzeitpflege). Auch hier gibt es mehr Geld: Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige für jede dieser Leistungen 1612 Euro (statt bisher 1550 Euro) pro Jahr. Außerdem können die beiden Leistungen miteinander kombiniert werden: Bis zu 50 Prozent des Betrags für Kurzzeitpflege können zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. „Das ist gerade für Menschen mit Demenz, deren Angehörige Einrichtungen oft scheuen und lieber eine Versorgung zu Hause organisieren, eine große Verbesserung“, sagt Pilgrim.
Auch hier empfiehlt es sich, mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen, rät Ann Marini. So kann sichergestellt werden, dass man die Leistungen für eine der beiden Pflegeformen im Laufe des Jahres noch nicht ausgeschöpft hat.
Ab dem 1.1. gibt es für Umbauten wie Rollstuhlrampen oder die Verbreiterung von Türen statt bis zu 2557 Euro künftig bis zu 4000 Euro pro Vorhaben. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer Wohnung, können sie bis zu 16 000 Euro pro Umbau bekommen (bisher: 10 228 Euro). Wie bisher könne ein solcher Zuschuss aber nur gezahlt werden, wenn die Veränderungen die Pflege des Hilfsbedürftigen erheblich erleichtern oder ihm wieder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen, erläutert Marini.
Reha-Leistungen
Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies stärkt den Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Rente
Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.
Steuerhinterziehung
Wer einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen möchte, muss ab kommendem Jahr sämtliche Steuererklärungen der zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigieren. Bisher gilt noch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Ebenfalls eine neue Regelung wird es bei den Strafzuschlägen geben. In Zukunft soll schon ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro zehn Prozent Strafzuschlag erhoben werden, ab 100.000 Euro werden 15 Prozent fällig, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent.
Vorsorgeaufwendungen
Ab 2015 können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 Prozent auf 80 Prozent. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.
Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2015 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
(gs, mit Material von dpa)





