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Einbußen für Kunden Einbußen für Kunden: Lebensversicherung: Das müssen Sie jetzt wissen

04.07.2014, 15:19
Fast alles neu: Der Bundestag berät am 4. Juli 2014 abschließend über ein Reformgesetz für Lebensversicherungen - mit großen Folgen für die Kunden.
Fast alles neu: Der Bundestag berät am 4. Juli 2014 abschließend über ein Reformgesetz für Lebensversicherungen - mit großen Folgen für die Kunden. dpa Lizenz

Kunden von Lebensversicherungen müssen sich auf Änderungen einstellen. Laut einem Gesetzespaket, das am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, soll unter anderem der Garantiezins zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken. Außerdem sollen Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden.

Für Kunden sind das nach Ansicht von Verbraucherschützern keine guten Nachrichten. „Sie müssen sich auf Einbußen einstellen“, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

Betroffen von den Änderungen sind nahezu alle Kunden. „Alle Kunden mit einer Kapitallebensversicherung, einer Riester-, Rürup- oder privaten Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung über eine Versicherung müssen befürchten, auf wichtige Teile der Überschussbeteiligung zu verzichten“, sagt Kleinlein. Neukunden müssten einen geringeren Garantiezins in Kauf nehmen.

Die am Freitag gebilligten Gesetzespläne der schwarz-roten Koalition sehen Änderungen unter anderem bei der Beteiligung ausscheidender Versicherungskunden an den stillen Reserven vor. Zudem soll der Garantiezins für Neuverträge Anfang 2015 weiter sinken. Geplant sind auch schärfere Auflagen für Unternehmen. Für Freitag nächster Woche wird die Zustimmung auch des Bundesrates erwartet. Damit könnte noch von Ende Juli an die geplante Kappung der Bewertungsreserven gelten.

Sofort spürbar sind die Auswirkungen besonders bei jenen Kunden, deren Lebensversicherung in Kürze fällig wird. Denn hier reduziert sich die Auszahlungssumme im Einzelfall deutlich. „Das kann durchaus 10 Prozent der Leistung ausmachen“, erklärt Kleinlein. Liegt die Auszahlungssumme also zum Beispiel bei 50.000 Euro, bekommt der Kunde unter Umständen 5000 Euro weniger ausgezahlt.

Etwas tun können Versicherte nicht mehr. „Das Gesetzesvorhaben war von vornherein darauf ausgelegt, dass die Versicherungsnehmer den Entscheidungen der Politik ausgeliefert sind“, sagt Axel Kleinlein. Eine vorzeitige Kündigung würde sich beispielsweise nicht mehr positiv auswirken. „Denn werden die Kündigungsfristen eingehalten, gelten vermutlich schon die neuen Regeln“, erläutert Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Grundsätzlich gilt die Änderung für alle bestehenden und künftigen Verträge, die Folgen hängen aber von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ab. Versicherte sollen bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten gesichert sind. Das trifft vor allem Versicherte, die demnächst ausscheiden. Bei steigenden Kapitalmarktzinsen soll die Begrenzung wieder entfallen.

Die Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen der Unternehmen wird von 75 auf 90 Prozent erhöht. Das sind Überschüsse, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherer ergeben.

Zum 1. Januar 2015 soll er für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Alt-Verträge sind davon nicht berührt.

Die zunächst geplante zusätzliche Mitteilung der Provisionshöhe des Vermittlers ist nach Ablehnung von Experten vom Tisch. Stattdessen sollen wie bei Riester-Produkten künftig die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden.

Die Aufsicht kann ein Verbot von Dividendenzahlungen an Aktionäre verhängen. Die Sperre wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Sie bezieht sich nicht auf Gewinnabführungsverträge an Muttergesellschaften.

Ein weiteres Problem: „Bei einer vorzeitigen Kündigung verlieren Sie oft auch Ihre Schlussüberschüsse“, sagt Schaarschmidt. „Diese fallen in der Regel erst in den letzten drei Jahren vor Ablauf des Vertrages an.“ Versicherte könnten daher überlegen, ob sie ihren Vertrag beitragsfrei stellen. In diesem Fall müssten sie keine weiteren Zahlungen leisten, könnten den Vertrag aber weiterlaufen lassen. Unter Umständen fallen hier jedoch weiterhin Verwaltungskosten an. (dpa)

Betroffene Versicherte könnten überlegen, ob sie ihren Vertrag beitragsfrei stellen.
Betroffene Versicherte könnten überlegen, ob sie ihren Vertrag beitragsfrei stellen.
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