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Rente Rente: Regeln beim Zuverdienst

Von Peter Neitzsch 30.11.2012, 16:43

berlin/dpa. - Doch ob sich der Nebenverdienst lohnt, hängt von vielen Faktoren ab: "Beim Zuverdienst zur Rente sind zahlreiche Unterschiede zu beachten", sagt Damian Fichte, Referent für Sozialrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin.

Am einfachsten liegt der Fall bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die liegt derzeit bei 65 Jahren und einem Monat und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. "Danach dürfen Sie soviel dazuverdienen, wie Sie wollen", sagt Fichte. Ein Zuverdienst von mehr als 400 Euro werde in der Regel gemeinsam mit der Rente versteuert und erhöhe entsprechend den Einkommenssteuersatz. "Einnahmen bis zu 400 Euro zählen als Mini-Job und werden pauschal mit zwei Prozent versteuert."

Für Unter-65-Jährige gelten dagegen Zuverdienstgrenzen: "Wer eine volle Altersrente bezieht, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf nur 400 Euro im Monat dazuverdienen", sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Liegt der Verdienst darüber, wird die Rente gekürzt: je nach Höhe des Zuverdienstes um ein Drittel, um die Hälfte oder um zwei Drittel.

"Zuverdienstgrenzen sind bei mir in der Beratung ein Dauerbrenner", sagt Harald Teschner, Berater für Sozial- und Rentenrecht in München. Schon bei einem Zuverdienst von 401 Euro werden die Rentenbezüge um ein Drittel gemindert. "Das kann dazu führen, dass der Rentner am Ende weniger hat als ohne Zuverdienst", rechnet Teschner vor. Liegt die Vollrente beispielsweise bei 1 500 Euro, wird sie um 500 Euro gekürzt. Das heißt: Statt mit dem Zuverdienst auf 1 901 Euro zu kommen, bekommt der Rentner nur noch 1 401 Euro. Das Problem werde häufig erst bemerkt, wenn die Rentenversicherung Geld zurückfordert, sagt Teschner. Einer seiner Mandanten habe über Jahre als Chauffeur zwischen 300 und 500 Euro im Monat dazuverdient. Nun solle er plötzlich 16 000 Euro zurückzahlen. "Das ist mehr, als er insgesamt dazuverdient hat." Hinzu kommt, dass die Zuverdienstgrenzen vom Einkommen vor dem Ruhestand abhängen. "Haben Sie viel verdient, sind die Grenzen entsprechend hoch", sagt Teschner. Geringverdiener dürfen sich auch im Alter weniger dazuverdienen. "Die Zuverdienstgrenzen treffen vor allem die, die möglicherweise darauf angewiesen sind, die Rente aufzubessern", sagt der Verwaltungswirt. "Für die Zuverdienstgrenzen bei der Altersrente ist der Bruttoverdienst der letzten drei Jahre maßgeblich", bestätigt Manuela Budewell von der Rentenversicherung Bund. Für einen Durchschnittsverdiener, der vor dem Ruhestand ein Gehalt von rund 2 700 Euro im Monat hatte, bedeutet das: Bis zu einer Grenze von 1 023,75 Euro im Westen und 908,87 in den neuen Bundesländern wird die Rente nur um ein Drittel gemindert. Liegt der Zuverdienst darüber, wird die Hälfte der Bezüge gestrichen.

Zweimal pro Kalenderjahr dürfen Frührentner das Doppelte der Zuverdienstgrenze verdienen, ohne sofort Abstriche bei der Rente befürchten zu müssen. "Erst wenn die Hinzuverdienstgrenze öfter überschritten wird, hat das Konsequenzen", sagt Rentenexpertin Budewell. Statt des 400-Euro-Minimums können also in zwei Monaten auch 800 Euro dazuverdient werden.

Kostenfreies Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 / 10 004 800