Leistungen vergleichen: Die richtige Krankenkasse finden
Mainz/Berlin/dpa. - Seit Anfang des Jahres zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten einen Einheitsbetrag. Viele ärgern sich immer noch über die satte Erhöhung auf 15,5 Prozent - die meisten zahlen heute mehr als vor dem Jahreswechsel.
Und nun haben die ersten Kassen auch noch angekündigt, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu verlangen. Da kann es sich lohnen, die Leistungen zu vergleichen und zu prüfen, was für das Geld überhaupt zu bekommen ist.
Zwar sind rund 95 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich festgelegt - was medizinisch notwendig ist, wird bezahlt. Es gibt aber Unterschiede in Sachen Service und bei den übrigen, freiwilligen Leistungen. «Diese fünf Prozent Gestaltungsspielraum können für einige Versicherte sehr bedeutend sein», erklärt Sabine Strüder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Und der Service kann einen großen Unterschied machen.
«Ich muss mich dabei immer fragen, welche Angebote mir selbst wichtig sind», sagt Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Wer alle Angelegenheiten mit seiner Krankenkasse am liebsten per Telefon oder Internet regelt, dem könnten zum Beispiel die Zahl der Geschäftsstellen oder deren Öffnungszeiten egal sein. Versicherte müssen sich also zunächst einmal über ihre individuellen Bedürfnisse klar werden und dann prüfen, welche Kasse zu ihnen passt.
Bislang gibt es aber noch keine Datenbank, in der die Angebote aller gesetzlichen Krankenkassen verglichen werden. «Allein für chronisch Kranke gibt es bundesweit rund 17 000 spezielle Programme. Wie sollen sich Versicherte hier einen Überblick verschaffen?», schildert Strüder das Problem. Das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin empfiehlt daher, bei der bisherigen Kasse anzufangen. Unter dem Motto «Fragen Sie ihre Krankenkasse» hat die Bundesbehörde mit den Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest eine Checkliste für einen Vergleich erstellt.
Versicherte können damit herausfinden, was ihnen ihre Krankenkasse mit Blick auf Kundenservice, Zusatzleistungen, Gesundheitsförderung, Chronikerprogramme und Wahltarife bietet. Zu «Service» zählen auf der Checkliste unter anderem die Erreichbarkeit der Krankenkasse und die Vermittlung von Fachärzteterminen. Aber auch Extras wie kostenlose Datenbankzugänge für Medikamenteninformationen sind hier erwähnt. Zusatzleistungen können Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern oder die Übernahme von Impfkosten sein, wenn das Gesetz sie nicht vorschreibt.
All das richtig einzuschätzen helfen die Unabhängigen Patientenberatungsstellen in Deutschland (UPD). Hilfesuchende können sich telefonisch über das bundesweite Beratungstelefon mit der Rufnummer 0800/011 77 22 oder schriftlich an die Organisation wenden. Ein persönliches Gespräch ist in einer der 22 regionalen Beratungsstellen möglich.
Informationen: Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Littenstraße 10, 10179 Berlin, E-Mail: [email protected]
Unabhängige Beratung für Patienten: www.unabhaengige-patientenberatung.de
Bundesgesundheitsministerium: www.bmg.bund.de/kassenservice
Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einrechnen. Ein formloses Schreiben genügt. «Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder geben Sie sie persönlich in der Geschäftsstelle ab», rät Sabine Strüder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach etwa zwei Wochen erhalte der Versicherte eine Bestätigung und kann einer anderen Kasse beitreten.
Die Kündigung wird allerdings erst dann auch wirksam, wenn die Aufnahme in die neue Kasse nachgewiesen ist. An sie sind Patienten dann 18 Monate gebunden. Nur wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Vorsicht ist in diesem Zusammenhang beim Abschluss von Wahltarifen geboten. Oft verlängert sich damit die Bindungsfrist auf 36 Monate.