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Geldanlage Geldanlage: Beratungsprotokoll der Bank nicht unterschreiben

05.01.2010, 11:55

Mainz/dpa. - Dies erläutert Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Sie warnt davor, dass durch eine Unterschrift das Protokoll für Anleger «zum Bumerang werden» könnte: «Dadurch kehrt sich die Sache um. Man würde anerkennen, dass der Wortlaut des Protokolls richtig ist.» Das sei besonders problematisch, wenn Kunden das Protokoll nicht genau durchlesen.

Laut Beckerle ist noch fraglich, was passiert, wenn der Bankmitarbeiter das Beratungsprotokoll nicht unterschreibt. Es werde im Einzelfall zu sehen sein, ob sich der Kunde dann trotzdem auf das Protokoll berufen kann, zum Beispiel wenn er von einem Anlagevertrag zurücktreten will. Denn laut Gesetz sei es in diesem Fall ungültig.

Seit 1. Januar 2010 sind die Banken in Deutschland gemäß dem neuen Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, Beratungsgesprächen über Geldanlagen zu protokollieren. Die Protokolle müssen den Kunden vor dem Abschluss eines Vertrages ausgehändigt werden.