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Frührentnern drohen Versorgungslücken

01.04.2010, 07:11

Berlin/dpa. - «Mit 60 höre ich auf!» - das ist oft von Menschen zu hören, die nach vielen Jahren im Beruf glauben, dass sie vorzeitig in Rente gehen könnten. Doch die Frühverrentung birgt Risiken: Die finanzielle Absicherung könnte im Alter nicht reichen.

Bereits bei denen, die 1952 oder später geboren sind, gebe es die Möglichkeit der Frühverrentung wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit nicht mehr, erklärt Torsten Rosenkranz, sozialpolitischer Sprecher des Sozialverbands Deutschland (SoVD). Doch auch bei schwerer Erkrankung drohe Gefahr durch Versorgungslücken im Sozialrecht.

Ein Beispiel dafür ist Birgit Harnack aus Neumünster in Schleswig-Holstein: Ein Sportunfall im September 2000 machte die damals 35 Jahre alte Mutter zur Invalidin. Auch nach 17 Operationen ist sie auf Gehhilfen angewiesen. Ihr Rentenantrag wurde im Februar 2009 dennoch abgelehnt. Eine Rente könnte nicht gewährt werden, weil «die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen» nicht erfüllt seien, hieß es in trockenem Amtsdeutsch. Mit Hilfe des SoVD legte Birgit Harnack erfolgreich Widerspruch ein und bekam rückwirkend bis 2001 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.

Grundsätzlich haben schwer erkrankte Menschen einen Anspruch auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente, bestätigt Rosenkranz. Antragsteller müssen jedoch außer einer nachgewiesenen Gesamterwerbstätigkeit von mindestens fünf Jahren zusätzlich in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben. Fehlt es nur an einem einzigen Monat, muss der Rentenversicherungsträger die Rentengewährung verweigern, warnt Rosenkranz.

Die Pflichtbeiträge werden entweder durch Erwerbsarbeit oder durch das Beziehen von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld an die Rentenkasse abgeführt. Deshalb warnt Rosenkranz: «Auch diejenigen, die nicht bedürftig sind und deshalb auch keine Leistungen der Arbeitsämter zu erwarten haben, sollten sich unbedingt dort melden, um ihre Ansprüche nicht verfallen zu lassen.»

Ist eine Erwerbsminderungsrente gewährt, komme es darauf an, ob diese Rente auf unbestimmte Zeit oder nur für einen befristeten Zeitraum gewährt wird. In diesem Fall werde die erste Rentenzahlung erst ab dem siebten Monat nach Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung gewährt.

Menschen mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent haben das Recht auf Steuererleichterungen, verlängerte Urlaubszeiten sowie auf Sicherung ihres Arbeitsplatzes, so der Sozialverband. Bei verschiedenen Behinderungen werden die Grade aber nicht addiert, sondern einzeln aufgeführt. Anders verhält es sich bei Behinderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Bei jemandem, der zum Beispiel am Knie verletzt wurde und wegen eines veränderten Gangbildes und einer veränderten Körperstatik zusätzlich eine Rückenerkrankung erleidet, würden die verschiedenen Behinderungsgrade zu einem Gesamtgrad zusammengefasst.

Bundesweit gehören dem Sozialverband Deutschland 525 000 Menschen an. Bis 1999 hieß die Organisation Reichsbund.

Sozialverband Deutschland: www.sovd.de