1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Steuern: Steuern: Der «Soli» steht nicht im Widerspruch zur Verfassung

Steuern Steuern: Der «Soli» steht nicht im Widerspruch zur Verfassung

26.07.2006, 12:00

München/dpa. - Die BFH-Richter wiesen damit die Beschwerde eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen ab, nach dessen Ansicht der Zuschlag spätestens ab 2002 eine verfassungswidrige Sondersteuer darstellt. Nach Auffassung des VII. BFH-Senats handelt es sich dagegen um eine steuerliche Ergänzungsabgabe, die auch ohne zeitliche Befristung zulässig sei.

Zuvor hatte bereits das Finanzgericht Münster die Klage des Ehepaares gegen den «Soli» abgewiesen. Das Finanzgericht war der Ansicht, dass das neuerliche Gesetz zum Solidaritätszuschlag von 1995 verfassungsgemäß sei und es deshalb keinen Grund gebe, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe einzuholen.

Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts strengte das Ehepaar ein Beschwerdeverfahren beim BFH in München an, um eine Zulassung der Revision zu erreichen. Das Ehepaar argumentierte, der «Soli» habe sich zu einer eigenen Steuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt, so dass er nicht mehr als verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe angesehen werden könne.

Der BFH verneinte dagegen die grundsätzliche Bedeutung der Sache und wies die Beschwerde ab. Es handele sich bei dem Zuschlag um eine Steuer, die als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer gemäß Artikel 106 des Grundgesetzes erhoben werde. Die von den Klägern aufgeworfene Frage, ob eine Ergänzungsabgabe nur befristet erhoben werden dürfe, sei höchstrichterlich längst geklärt. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits bei der Prüfung früherer Gesetze entschieden, dass die zeitliche Befristung nicht zum Wesen einer Ergänzungsabgabe gehöre.

Kurz nach der Wiedervereinigung wurde der Solidaritätszuschlag erstmals vom 1. Juli 1991 an für ein Jahr erhoben. Mit dem Zuschlag sollte der wirtschaftliche Aufbau in den neuen Bundesländern finanziert werden. Als die Finanzen des Bundes für die Bewältigung der finanziellen Probleme in Ostdeutschland nicht ausreichten, wurde der 7,5-prozentige Zuschlag auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer 1995 wieder eingeführt - diesmal ohne Frist.

Auf Druck der Liberalen hatte die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) mehrfach eine «Soli»-Senkung versprochen, den Abbau dann aber wegen immer wieder neuer Haushaltslöcher strecken müssen. Deshalb beschloss sie im Oktober 1996, auf die Entlastung in der zunächst vereinbarten Zwischenstufe auf 6,5 Prozent zu verzichten und die Abgabe zum 1. Januar 1998 um zwei Prozentpunkte auf den seither geltenden Stand von 5,5 Prozent zu senken.