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Hartz 4-Empfänger Miete von Hartz 4 Empfängern: Bundessozialgericht erklärt Verfahren zur Ermittlung der angemessenen Wohnkosten für unzulässig

Von Max Hunger 31.01.2019, 08:00
Das Bundessozialgericht in Kassel
Das Bundessozialgericht in Kassel Max Hunger

Kassel - Das Bundessozialgericht hat die Forderung von Langzeitarbeitslosen nach der Übernahme höherer Wohnkosten in Flächenlandkreisen mit einem Grundsatzurteil bekräftigt. Im Zentrum der Verhandlung stand am Mittwoch die Frage, wie teuer die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern sein dürfen.

Gericht erklärt bisherige Vorgehensweise der Jobcenter für unzulässig

Das Gericht befand die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter zur Ermittlung einer angemessenen Miete für unzulässig und ordnete eine Überprüfung an. 

Geklagt hatten Betroffene aus dem Harz, der Börde und dem Salzlandkreis. Die Landkreise hatte von einer Hamburger Firma eine Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfänger errechnen lassen, die deutlich unter den Richtwerten des Bundessozialgerichtes liegt.

„Für die Kläger und Menschen mit einem niedrigen Einkommen geht es um eine existenzielle Frage“, sagte der Vorsitzende Richter. Tausende Betroffene dürfen nun auf eine Erstattung nicht übernommener Wohnkosten hoffen. (mz)