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Kabinett beschließt «Wohnortprinzip» Kabinett beschließt «Wohnortprinzip»: Mehr Geld für Ost-Ärzte

09.05.2001, 16:36

Berlin/dpa. -    Den ostdeutschen Kassenärzten soll mehr Geld ausdem Honorartopf der Krankenkassen zufließen. Das Bundeskabinettbeschloss am Mittwoch in Berlin die Einführung des «Wohnortprinzips»bei den Arzthonoraren. Ziel ist, die begrenzten Mittel gerechterzwischen den Medizinern zu verteilen. So soll das Geld künftigdorthin gehen, wo der Patient auch wohnt und behandelt wird. Bisherfließt das Geld an den Sitz der Krankenkasse, auch wenn derVersicherte woanders lebt. Das Gesetz, das am 1. Januar 2002 in Krafttreten soll, muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

   Die Neuregelung komme vor allem den ostdeutschen Kassenärzten zugute, erklärten Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und derOstbeauftragte des Bundeskanzlers, Staatsminister Rolf Schwanitz.Nach seinen Angaben wurden in den neuen Bundesländern von 1997 bis2001 fast 740 000 Versicherte behandelt, deren Kasse nicht dort saß.Ärztevertreter kritisierten allerdings, dass das Gesamthonorar nichtaufgestockt, sondern nur anders verteilt werde. Als Folge müssten diewestdeutschen Ärzte die Honorarverbesserungen der Ost-Ärzte zahlen.

   Bisher bleibt das Geld der Versicherten in der Regel am Sitz derjeweiligen Krankenkasse und damit bei den dortigen Ärzten. Wird derVersicherte in einer anderen Region behandelt, bekommt der Arzt seinHonorar über eine Sonderregelung, den Fremdkassenausgleich. Dieserwar eigentlich für Urlauber und Pendler gedacht. In den vergangenenJahren nahm aber die Zahl der Versicherten, deren Kasse in eineranderen Region sitzt, deutlich zu. Nach Ansicht der Politik stelltedie alte Regelung keine gerechte Bezahlung der tatsächlichbehandelnden Ärzte sicher. Durch das «Wohnortprinzip» soll das Geldnun stärker diesen Ärzten zufließen.