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Guttenberg-Gesetz aus Kanzlei sorgt für Wirbel

12.08.2009, 13:57

Berlin/dpa. - Der aus der Feder einer Anwaltskanzlei stammende Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zur Banken-Rettung sorgt im Wahlkampf für Wirbel.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf ihrem Kabinettskollegen am Mittwoch vor, mit der Einbindung externer Berater Steuergelder zu verschwenden. Beide Ministerien streiten seit Monaten über einen Kompromiss. Kritik kam auch von FDP, Grünen und der Linkspartei.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte sich hinter Guttenberg. «Die Bundeskanzlerin sieht hier keinen Anlass zur Kritik», sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm in Berlin. Rückendeckung kam auch aus der Union. CDU-Haushaltsexperte Steffen Kampeter warf Zypries «schnoddriges Vorgehen» vor. Ihr gehe es nur um die Beschädigung des populären und erfolgreichen Wirtschaftsministers. Zypries hatte der «Berliner Zeitung» (Mittwoch) gesagt: «Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen.»

Auslöser ist der Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken. Der Text stammt von der britischen Anwaltskanzlei Linklaters. Guttenbergs Sprecher Steffen Moritz wies Darstellungen zurück, wonach das Gesetz komplett von der Kanzlei erstellt worden sei. «Es ist wirklich blanker Unsinn, dass dieses Gesetz ausschließlich von einer Kanzlei geschrieben sein soll.» Die inhaltlichen Vorgaben seien aus dem Ministerium gekommen, das Stufenmodell sei von Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba entwickelt worden: «Die Kanzlei war lediglich beratend tätig bei der Umsetzung dieses Modells in einen Gesetzestext.»

Die Einbindung externer Berater ist nach den Worten von Wilhelm seit Jahrzehnten gängige Praxis - nicht nur in Deutschland. Sie komme in jeder westlichen Demokratie vor - vor allem, wenn kurzfristig Sachverstand gefragt sei. Die Grenze sei, «dass natürlich nicht die externen Experten sich selbst interessensgerecht einen Gesetzentwurf schreiben». Die Vorgaben und inhaltliche Erwartungen lägen bei der Regierung. Er gehe davon aus, dass auch im jüngsten Fall diese Grenze eingehalten worden sei, stellte Wilhelm klar. Große Kanzleien wie Linklaters arbeiten auch für Banken und Unternehmen.

Die Spitzenkandidatin der Grünen bei der Bundestagswahl, Fraktionschefin Renate Künast, forderte von Guttenberg Auskunft über die Kosten. «Für mich ist das ein Fall für den Rechnungshof.» FDP-Generalsekretär Dirk Niebel nannte in der «Leipziger Zeitung» (Donnerstag) Guttenbergs Vorgehen Steuergeld-Verschwendung. Die Kernarbeit der Gesetzestexte habe im Ministerium stattzufinden. Wolfgang Ne?kovic, Fraktionsvize der Linken, sprach von einem «Bankrottbekenntnis der Ministerien». Die Gesetzgebung sei ureigenste Aufgabe des Parlaments und der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des umstrittenen Banken-Enteignungsgesetzes Zypries und Guttenberg Mitte Februar beauftragt, ein «Restrukturierungs-Modell» zu entwerfen. Beide Häuser hatten daraufhin unterschiedliche Modelle und Vorschläge vorgelegt, sich aber noch nicht auf einen Kompromiss verständigt.

Das Justizministerium will laut einer Sprecherin «demnächst» ebenfalls einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Sie betonte: «Das Justizministerium schreibt seine Gesetzentwürfe selbst». Es gebe dort hoch qualifizierte Juristen. Es sei auch eine der Kernaufgaben eines Ministeriums, Gesetzentwürfe zu erarbeiten. Im Gegensatz zum Justizministerium sieht das Wirtschaftsministerium die Notwendigkeit einer «zügigen Regelung». Es gibt allerdings keine Frist.