Gesundheitswesen Gesundheitswesen: Zum Zahnarzt in die Schweiz

Frankfurt/Main/dpa. - Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, welche die Schweiz beimedizinischen Dienstleistungen mit den EU-Staaten gleichstellt.
Eine Behandlung in der Schweiz erstattet die deutsche Kasseallerdings nur bis zu der Höhe, die auch in Deutschland bezahltwürde, erklärte eine Sprecherin der TK-Landesvertretung in Hessen.Bislang durften die Krankenkassen solche Kosten nur übernehmen, wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden konnte. Für eine Krankenhausbehandlung in der Schweiz muss jedoch weiterhin vorab die Genehmigung der Kasse eingeholt werden.