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Deutsch-deutsche Geschichte Deutsch-deutsche Geschichte: Ex-Stasioberst wurde wegen Verjährung freigesprochen

10.04.2003, 17:23
Die ehemaligen Stasi-Offiziere Helmut Meckel (l) und Wolfgang Singer (r) stehen am Dienstag (04.03.2003) zusammen mit ihren Anwälten im Gerichtsssaal des Kriminalgerichts Moabit in Berlin und warten auf den Prozessbeginn. Meckel und Singer müssen sich vor dem Berliner Landgericht zum Tod des DDR-Regimegegners Michael Gartenschläger verantworten. (Foto: dpa)
Die ehemaligen Stasi-Offiziere Helmut Meckel (l) und Wolfgang Singer (r) stehen am Dienstag (04.03.2003) zusammen mit ihren Anwälten im Gerichtsssaal des Kriminalgerichts Moabit in Berlin und warten auf den Prozessbeginn. Meckel und Singer müssen sich vor dem Berliner Landgericht zum Tod des DDR-Regimegegners Michael Gartenschläger verantworten. (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - Der aus der DDR stammende Gartenschläger war 1971 nach zehn JahrenHaft vom Westen freigekauft worden. In der Nacht zum 1. Mai 1976wurde der damals 32-jährige von einem Stasi-Sonderkommandoerschossen, als er an der Grenze vom Westen aus eine der berüchtigtenTodesautomaten SM-70 abbauen wollte. Zwei Mal bereits hatte er dieDDR im Westen durch derartige Aktionen bloßgestellt. Stasi-Chef ErichMielke habe daraufhin befohlen, Gartenschläger festzunehmen oder zuvernichten, sagte Richter Hartmut Füllgraf.

Staatsanwalt Bernhard Jahntz hatte für beide Angeklagte jeweilsdreieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie hätten an einem Plan zurLiquidierung Gartenschlägers mitgewirkt, sagte Jahntz. Die Anklageprüfe jetzt, ob Revision eingelegt wird.

Richter Füllgraf zeigte sich überzeugt, dass der 70-jährige Ex-Oberst nicht mit der Planung befasst war. Der Mitangeklagte habesich strafbar gemacht, weil er als Befehlshaber der Einsatzkompaniemaßgeblich an der geheimen Kommandosache beteiligt gewesen sei. DieStasiposten vor Ort könnten in Notwehr gehandelt haben. Es sei nichtauszuschließen, dass Gartenschläger in jener Nacht zuerst geschossenhabe, hieß es zur Begründung. Es liege damit eine erfolgloseAufforderung zum Mord vor, die seit Oktober 2000 absolut verjährtsei, befand die Strafkammer. Das Kommando vor Ort sei keineKillertruppe gewesen, betonte Richter Füllgraf.