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Chronologie Chronologie: Chronik des Verfahrens gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange

30.05.2012, 11:13

Frankfurt/Main/dapd. - Als wohl letztes juristisches Mittel bleibt Assange nun noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Assange hat stets seine Unschuld beteuert und von einer Schmutzkampagne gesprochen. Die wichtigsten Etappen des Verfahrens im Überblick:

Anfang August 2010: Julian Assange reist zu Vorträgen nach Schweden und gibt mehrere Interviews. Aus Polizeiunterlagen geht hervor, dass er innerhalb einer Woche mit zwei Frauen Geschlechtsverkehr hat.

20. August: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen Assange. Es gehe um zwei Ereignisse, heißt es. Im einen Fall werde ihm Vergewaltigung, im anderen Belästigung vorgeworfen. Einen Tag später wird der Haftbefehl jedoch wieder aufgehoben. Die Behörde erklärt, der Vergewaltigungsverdacht sei unbegründet, es werde aber weiter wegen Belästigung ermittelt.

18. Oktober: Die schwedische Einwanderungsbehörde lehnt einen Antrag Assanges auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ab. Der Australier wollte in Schweden die Zentrale von Wikileaks aufbauen, um dort von einem gesetzlichen Informantenschutz zu profitieren.

23. Oktober: Wikileaks veröffentlicht etwa 400.000 Geheimdokumente zum US-Einsatz im Irak. Nach einer Pressekonferenz Anfang November in Genf verschwindet Assange aus der Öffentlichkeit. Interviews gibt er nur noch über das Internet.

18. November: In Stockholm wird erneut Haftbefehl gegen Assange wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung erlassen. Der Australier legt Berufung ein, die wird aber abgelehnt.

29. November: Wikileaks beginnt mit der Veröffentlichung weiterer Geheimdokumente der USA. Australien prüft, ob Assange damit gegen nationale Gesetze verstoßen hat. Ecuador bietet dem Australier Asyl an. Einen Tag später kündigen die USA an, eine Strafverfolgung wegen Spionage zu prüfen. Interpol schreibt Assange zur Fahndung aus.

2. Dezember: Ein erneuter Antrag Assanges auf Aufhebung seines Haftbefehls wird vom Obersten Gerichtshof Schwedens abgelehnt. Er soll wegen der erhobenen Vorwürfe polizeilich befragt werden.

7. Dezember: Assange stellt sich in London der Polizei, wird dem Haftrichter vorgeführt und bleibt zunächst in Untersuchungshaft. Gegen eine Auslieferung nach Schweden setzt er sich zur Wehr.

14. Dezember: Ein Londoner Gericht beschließt die Freilassung Assanges auf Kaution. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen, sich an einer bekannten Adresse aufhalten und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Wegen eines Einspruchs aus Schweden kommt er aber erst zwei Tage später auf freien Fuß.

17. Dezember: Die australische Regierung erklärt, Assange habe nicht gegen Gesetze seines Heimatlandes verstoßen.

7. Februar 2011: In einer gerichtlichen Anhörung wehrt sich Assange, der seit Dezember auf dem Anwesen eines Unterstützers in Großbritannien lebt, erneut gegen seine Auslieferung nach Schweden.

24. Februar: Ein Londoner Richter erklärt die Auslieferung Assanges für rechtens. Die Anwälte des Wikileaks-Gründers legen später Berufung gegen die Entscheidung ein.

30. Mai: Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens macht den Weg für eine Auslieferung Assanges frei. Fünf der sieben Richter erachteten das Auslieferungsgesuch als gesetzeskonform und wiesen Assanges Einspruch dagegen ab. Die Anwälte des Australiers haben zwei Wochen Zeit, um das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.