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Paragraf 219a StGB Bundestag beschließt Aus von Werbeverbot für Abtreibung

Von dpa Aktualisiert: 24.06.2022, 11:02
Schild bei einem Protest gegen Paragraf 219a StGB (Archivbild). Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Schild bei einem Protest gegen Paragraf 219a StGB (Archivbild). Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Silas Stein/dpa

Berlin - Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.