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Bayern Bayern: Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbot ist erfolglos

04.08.2010, 07:56
In Bayern hatten in einem Volksentscheid 61 Prozent der Bürger dafür gestimmt, das Rauchen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten zu verbieten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung blieb erfolglos. (FOTO: DPA)
In Bayern hatten in einem Volksentscheid 61 Prozent der Bürger dafür gestimmt, das Rauchen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten zu verbieten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung blieb erfolglos. (FOTO: DPA) dpa

Karlsruhe/dpa. - Der Gesetzgeber dürfe einstriktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht aufAusnahmeregelungen einlassen, heißt es in dem am Mittwochveröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1746/10).

In Bayern gilt seit dem 1. August die bundesweit strengsteRegelung zum Schutz von Nichtrauchern. Die zuvor bestehendenAusnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurdendabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Rauchereinzurichten.

Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen diese Verschärfunggeklagt: Eine Raucherin; eine Gastwirtin, die einen erheblichen Teilihres Umsatzes mit geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumenerzielt; sowie die Betreiberin eines «Pilslokals», die geltendgemacht hatte, es würden «nur rauchende Gäste eingelassen».

Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zurEntscheidung an, da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie aufihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zubeanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höherbewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und dieVerhaltensfreiheit der Raucher.

Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot inallen Gaststätten, «so darf er dieses Konzept konsequent verfolgenund muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reineRauchergaststätten einlassen», heißt es in dem Beschluss. SolcheAusnahmen seien «praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezuzur Umgehung des Verbots einladen».

Ein striktes Rauchverbot sei auch nicht unverhältnismäßig, selbstwenn es in Bayern inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststättengeben sollte. Schließlich sei es «von Verfassungs wegen nicht zubeanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequentenSchutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt».