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Internet-Auktionen Internet-Auktionen: Ebay-Käufer können ersteigerte Artikel zurückgeben

03.11.2004, 09:41

Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern beiInternet-Auktionen den Rücken gestärkt. Nach einem am Mittwochverkündeten Urteil haben Kunden bei Versteigerungen desInternetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerteArtikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese voneinem gewerblichen Anbieter stammen. Geschäfte zwischengelegentlichen eBay-Nutzern sind davon nicht betroffen.

Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie beieiner telefonischen Bestellung - ein «Fernabsatzvertrag», derinnerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden könne.Sinn der Regelung sei der Schutz des Verbrauchers, der auch bei eBay-Auktionen den ersteigerten Artikel erstmals nach Zusendung zu Gesichtbekomme, sagte Katharina Deppert, Vorsitzende des VIII. Zivilsenats,bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Aktenzeichen: VIII ZR 375/03vom 3. November 2004)

In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher über eBay von einemSchmuckhändler ein Diamantarmband mit 15 Karat Gold ersteigert, aberdie Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach.Der BGH stellte nun klar, dass eBay-Auktionen keine «echtenVersteigerungen» im juristischen Sinn sind - in diesem Fall wäre einWiderruf auf Grund einer Ausnahmevorschrift ausgeschlossen gewesen.Denn bei eBay komme der Vertrag nicht durch den Zuschlag desVersteigerers zu Stande, sondern - wie beim ganz normalen Kauf -durch Angebot und Annahme. Deshalb greife die Ausnahmeregelung fürVersteigerungen hier nicht.

Folge des Urteils ist ein mindestens 14-tägiges Recht zumWiderruf, der auch bei einwandfreien Artikeln eingelegt werden kann.Die Frist verlängerst sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinenKunden erst nach Abschluss des Vertrags über seine Rechte belehrt -was nach Angaben des Hamburger Rechtsanwalts Uwe Schlömer bei eBay-Geschäften die Regel ist. Informiere der Händler gar nicht, beginnedie Frist nicht zu laufen - und der Käufer könne die Ware unbefristetzurückgeben. «Keine Belehrung, keine Frist», sagte Schlömer in einemdpa-Gespräch.

Das Urteil stieß beim Bundesverband der Verbraucherzentralen undbei eBay auf Zustimmung. Damit werde eine Rechtsunsicherheit beendet.Der Verband riet allerdings, sich vor der Auktion über den Verkäuferzu informieren, weil sich gewerbliche Händler als Privatleute tarnenkönnten, um das Widerrufsrecht zu umgehen. Das Urteil wird aus Sichtvon eBay keinen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklunghaben. Professionelle Händler verwiesen gegenüber dpa darauf, dasssie ihren Kunden länger schon freiwillig ein Rückgaberecht einräumen.

Nicht abschließend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über dieprofessionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich geltenlassen muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay-Verkäufer teilweise auch dann als «Unternehmer», wenn sie über einenlängeren Zeitraum sehr viele Artikel via Internet versteigern.

Die deutsche eBay-Handelsplattform wird derzeit von 15,7 Millionenregistrierten Kunden genutzt. Im Angebot sind regelmäßig rund vierMillionen verschiedene Artikel. Allein von Juli bis September wurdenWaren im Gesamtwert von mehr als 1,3 Milliarden Euro gehandelt. InDeutschland verdienen nach Schätzungen inzwischen mehr als 10 000Menschen mit eBay ihren Lebensunterhalt.