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Zahlungsfristen, Strafzettel, Krankheit Zahlungsfristen, Strafzettel, Krankheit: Diese Hinweise sollten Urlauber beachten

Von Jessica Quick 16.07.2018, 05:00

Ich bin dann mal weg ... Wenn es doch so einfach wäre. Ob Fahrzeughalter, Mieter oder Arbeitnehmer - selbst im Urlaub gibt es Pflichten, denen man besser nachkommen sollte. Experten klären auf, was im Vorfeld einer Reise zu organisieren ist.

Zweitschlüssel für den Notfall

Insbesondere für Mieter geht es nicht nur um die Frage, wer auf das Haustier aufpasst oder die Blumen gießt. Denn: „Auch während des Urlaubs darf die Mietwohnung keinen Schaden nehmen“, sagt Jurist Christoph Lattreuter. Die Pflichten im Mietvertrag oder der darin enthaltenen Hausordnung seien auch bei Abwesenheit zu erfüllen, so der Leipziger Kanzleimanager.

Das gilt etwa für den Wohnungsschlüssel. Der Vermieter sollte in Notfällen wie einem Wasserrohrbruch oder Brand Zugang zur Wohnung haben. Dafür muss der Mieter sorgen. „Vermieter, Hausmeister oder Hausverwalter haben allerdings keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel“, sagt Lattreuter.

Er empfiehlt daher, einer Vertrauensperson oder einem Nachbarn einen Ersatzschlüssel zu überlassen und das dem Vermieter mitzuteilen. Das schütze im Ernstfall vor einer Schadensersatzforderungen, so der Jurist. Zudem empfiehlt der Deutsche Mieterbund vor der Abreise in die Ferien für Notfälle die Urlaubsadresse oder die Handynummer beim Vermieter oder der Verwaltung zu hinterlegen. Wer das nicht will, kann auch Bekannte oder Nachbarn informieren.

Wichtig: Der Mieter muss sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas oder Versicherungen eingehalten werden. Ist der Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet, müssen auch diese Arbeiten im Urlaub erledigt werden.

„Hier empfehle ich, entsprechende Termine rechtzeitig mit den Nachbarn zu tauschen, denn bei nicht sachgemäßer Ausführung durch Vertreter kann auch der abwesende Mieter haften“, sagt Christoph Lattreuter.

Vor dem Urlaub Wasseranschlüsse abdrehen

Um Wasserschäden vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Anschlüsse abzudrehen, rät der Mieterbund. Wer Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose zieht, verhindert nicht nur mögliche Überspannungsschäden bei Gewittern, sondern spart eventuell auch noch Strom. Fenster und Türen sollten selbstverständlich während der Urlaubszeit geschlossen bleiben.

Übrigens: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Wohnung auch Bekannten oder Freunden überlassen. „Das ist für wenige Wochen absolut legitim“, erklärt Christoph Lattreuter. Allerdings darf der Ferienbewohner keine Miete zahlen. Denn dann handele es sich um ein Untermietverhältnis, dem der Vermieter zustimmen muss, so Lattreuter. Hier sei Vorsicht geboten, denn die grundsätzliche Haftung des Hauptmieters bleibe bestehen. Er hafte daher auch für einen möglichen Untermieter.

Parken vor dem Urlaub: Wenn das Auto plötzlich im Halteverbot steht

Jeder, der ein Auto besitzt, weiß, dass er vor einer Urlaubsreise das Fahrzeug ordnungsgemäß parken sollte. Wie ist aber die Rechtslage, wenn die Parkfläche während der Abwesenheit zur Halteverbotszone erklärt wird? Detlef Grube, Fachanwalt für Verkehrsrecht, klärt auf: „Plötzliche Halteverbotszonen können etwa wegen Bautätigkeiten oder Grünschnittarbeiten entstehen“, sagt Grube. „Hier parkende Fahrzeuge können 72 Stunden nach Aufstellen eines Halteverbotsschildes abgeschleppt werden.“

Also: Auch wenn der Halter im Urlaub ist, ist das Abschleppen rechtmäßig. Die Abschleppkosten und die Stellplatzgebühren, die die Abschleppfirma erhebt, müssen gezahlt werden. „Nicht gezahlt werden, müssen allerdings die Kosten für ein Knöllchen. Denn zum Zeitpunkt des Abstellens des Autos, war das Parken rechtmäßig“, erklärt der Fachanwalt.

Grube rät: „Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Antritt der Urlaubsreise einem Freund oder dem Nachbarn den Autoschlüssel zu übergeben, damit das Fahrzeug gegebenenfalls umgeparkt werden kann.“

Was ist zu tun, wenn ein Bußgeldbescheid während der Reise zugestellt wird und der Halter dadurch Fristen überschreitet? „Bußgeldbescheide müssen nicht persönlich übergeben werden und gelten daher auch nach Einwurf in den Briefkasten als zugestellt“, erklärt Detlef Grube.

Die Fristen für Zahlung oder Widerspruch können bei einer längeren Urlaubsreise leicht überschritten werden, sagt Grube. „Nach Paragraf 44 der Strafprozessordnung kann bei Fristversäumnis derjenige einen Wiedereinsetzungsantrag stellen, der ohne Verschulden die Frist nicht halten konnte“, so der Jurist. Das gelte unter Umständen auch für Urlauber, die während ihrer Abwesenheit einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Wird dem Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben, beginnt die Frist von vorn zu laufen.

Krank im Urlaub

Endlich ist der langersehnte Urlaub da und dann wird man krank - wie ärgerlich. Was gibt es in diesem Fall für den Arbeitnehmer für Möglichkeiten? „Auch erkrankte Urlauber sollten ihre Erkrankung und die Arbeitsunfähigkeit nachweisen“, rät der Leipziger Rechtsanwalt Daniel Fischer. Denn das sichere den Anspruch auf die Urlaubstage, in denen man eigentlich krank war, so Fischer.

Das bedeutet, Arbeitnehmer sollten also auch bei einer Erkrankung auf der Urlaubsreise einen Arzt aufsuchen und sich ein Attest ausstellen lassen. Darin muss die Arbeitsunfähigkeit explizit vermerkt sein. Außerdem müsse der Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer in Kenntnis gesetzt werden, erklärt Fischer.

„Eine Frist zur Vorlage des Attestes beim Arbeitgeber gibt es im Rahmen einer Urlaubsreise allerdings nicht“, sagt der Rechtsanwalt. Normalerweise sei eine Krankschreibung je nach Arbeitsvertrag spätestens am vierten Krankheitstag vorzulegen.

Wer in abgelegenen Gebieten unterwegs ist, in denen kein Arzt praktiziert, der kann seine Erkrankung sogar durch Zeugen bestätigen lassen. „Auf keinen Fall darf der Urlaub aber eigenwillig um die Krankheitstage verlängert werden“, warnt Fischer. Denn der Urlaub endet, wie vorher vereinbart. Sonst drohen Abmahnung oder sogar Kündigung.

Was, wenn während des Urlaubs die Kündigung im Briefkasten landet?

Apropos Kündigung: Wer vom Arbeitgeber eine Entlassung erhält, hat normalerweise drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Was aber, wenn sich der Arbeitnehmer während der Zustellung gerade auf einer Urlaubsreise befindet? „Grundsätzlich wird eine Kündigung als zugestellt betrachtet, wenn es dem Empfänger unter normalen Umständen möglich ist, davon Kenntnis zu nehmen“, erklärt Lattreuter die Rechtslage. „Unerheblich ist dabei die tatsächliche Kenntnisnahme“, betont der Arbeitsrechtler. Das Ablaufen der Frist beginne auch dann, wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer während des Urlaubs nach Hause zugestellt wird.

Ganz ohne Schutz sind gekündigte Arbeitnehmer jedoch nicht. Denn: „Gemäß Paragraf 5 des Kündigungsschutzgesetztes besteht immer dann die Möglichkeit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu stellen, wenn die Frist schuldlos versäumt wurde“, erklärt Lattreuter. Eine Schuldlosigkeit sei bei einer urlaubsbezogenen Abwesenheit gegeben. (mz)