Verurteilter Tugce-Schläger: Beschwerde gegen Abschiebung
Wiesbaden/Kassel - Der juristische Streit über eine mögliche Abschiebung des wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce Albayrak verurteilten Täters geht weiter. Die Begründung der Beschwerde von Sanel M. vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen eine vorangegangene Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts sei eingegangen, sagte ein Sprecher des VGH am Freitag in Kassel. Über den Inhalt wurde nichts bekannt.
Nun werde der Stadt Wiesbaden Zeit eingeräumt, sich zu äußern. Die hatte die Abschiebung vorangetrieben. Anschließend könne der Anwalt von Sanel M. noch einmal zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, sagte der Sprecher. Danach werde der VGH ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Wann das Verfahren abgeschlossen werde, hänge davon ab, wie schnell und ausführlich sich die Parteien äußerten.
Sanel M. hatte die Studentin Tugce vor gut zwei Jahren auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später. Das Landgericht Darmstadt verurteilte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe.
Der VGH muss über die Abschiebung entscheiden, weil Sanel M. Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt hatte. Das hatte den Eilantrag des 20-Jährigen gegen seine Abschiebung und Ausweisung zurückgewiesen. Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung kann Sanel M., der derzeit noch seine Strafe verbüßt, nach Serbien abgeschoben werden. (dpa/lhe)