Verspätungen bei der Bahn: Diese Rechte haben Fahrgäste
Berlin/dpa. - Bei Verspätungen im winterlichen Bahnverkehr können Reisende unter Umständen eine Entschädigung fordern. Bedingung ist, dass die Verspätung nicht durch höhere Gewalt wie Lawinenabgänge oder umgestürzte Bäume verursacht wurde, erklärte ein Bahnsprecher in Berlin.
Den größten Einschnitt in den Schienenverkehr gab es am Donnerstag (7. Januar) in Nordrhein-Westfalen auf der Strecke zwischen Hamm und Hannover, auf der zwei Güterzüge entgleist waren. Die Fernzüge konnten nur langsam an den Unfallstellen vorbeifahren. «In diesem Fall greifen die Fahrgastrechte bei Verspätungen», sagte der Sprecher. Hier ein Überblick:
Wer kann Entschädigung verlangen?
Voraussetzung ist, dass es im Bahn-Fernverkehr zu mindestens einer Stunde Verspätung gekommen ist. Dann können 25 Prozent des Preises für die einfache Fahrt zurückgefordert werden. Bei zwei Stunden oder mehr gibt es es 50 Prozent zurück. Das gilt dem Sprecher zufolge etwa immer dann, wenn ein technisches Problem im Bahnbetrieb die Ursache der Verspätung war. Dazu kann es diesen Winter häufiger kommen als in anderen Jahren, weil bestimmte ICE-Typen verstärkt zu technischen Überprüfungen in Wartung sind. Dadurch könne es sein, dass bei einem Zugausfall erst später als sonst Ersatz zur Verfügung steht.
An wen richte ich meine Forderungen?
Dafür gibt es seit 2009 das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt, Telefon: 01805/20 21 78 (für 14 Cent/Minute), «fahrgastrechte.info». Das einzureichende Formular gibt es auf den Bahnhöfen, in den Zügen und unter «bahn.de».
Was tun, wenn ich mit der Entschädigung unzufrieden bin?
In Streitfällen steht die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zur Verfügung, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, «soep-online.de». Sie hat im Dezember 2009 die bisherige Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland abgelöst.
Fahrgastrechteformular: dpaq.de/formular
Servicecenter Fahrgastrechte: www.fahrgastrechte.info
Bahn-Infos zum Thema Umtausch und Erstattung: dpaq.de/umtausch
Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr: www.soep-online.de