Verschenken oder versteigern: Haushaltsauflösungen richtig regeln
Düsseldorf/dpa. - Ein Trauerfall in der Familie belastet die Angehörigen nicht nur seelisch. Es gibt auch etliche Formalitäten zu erledigen: Versicherungen müssen gekündigt werden, und oft steht eine Haushaltsauflösung an.
Sie fällt vielen Angehörigen besonders schwer - professionelle Helfer bieten hierbei aber Unterstützung. Erste Ansprechpartner können Bestatter und Pfarrer sein. «Auf Wunsch lösen unsere Mitglieder den Haushalt auf und melden das Auto ab», sagt Rolf Lichtner, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Bestatter (BDB) in Düsseldorf. Ohnehin nehmen Beerdigungsunternehmen trauernden Angehörigen viele Formalitäten ab, wenn diese es wünschen. «Je nach Aufwand kostet der Service zwischen 150 und 400 Euro.»
Bei Haushaltsauflösungen arbeiten die Bestatter in der Regel mit Spezialfirmen zusammen. Sie bewerten den Hausrat, bevor er etwa bei Auktionen verkauft wird. Den Auftrag zur Wohnungsauflösung dürfen grundsätzlich Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen geben. Der Erbschein gilt ebenfalls als Legitimation.
Wer selbst aufräumt, findet in karitativen Einrichtungen Abnehmer für brauchbare Dinge aus dem Hausrat. Benötigt werden neben Möbeln und Geschirr auch Kochherde, Kühlschränke oder Kleider, sagt Bernd Bleines von der Offenbacher Caritas-Initative «CariJob». Vorab werden die Hinterlassenschaften aber bei einem Besichtigungstermin in der Wohnung begutachtet. Einzelne Stücke holen die Verbände kostenlos ab - komplettes Entrümpeln ist dagegen kostenpflichtig.
Auch professionelle Entrümpler bieten Angehörigen bei einem Todesfall ihre Dienste an. Zum Schutz vor unseriösen Anbietern empfiehlt sich eine Vorbesichtigung, bei der festgelegt wird, was der Entrümpler mitnimmt. Dann sollten Angehörige sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. Günstig ist es dabei, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren. Außerdem sollte die Firma eine Haftverpflichtversicherung vorweisen.
Vor Beginn der Aktion sollte ein Zeitplan aufgestellt werden. Er ist im Hinblick auf Kündigungsfristen für den Mietvertrag, Renovierungsarbeiten und kommunale Abholtermine für Sperrmüll hilfreich. Ebenso ist es ratsam, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Wertgegenstände und Erinnerungsstücke sollten dabei aussortiert werden, empfiehlt Jakli.
Um Einrichtung und Wertgegenstände zu Geld zu machen, können Hinterbliebene etwa eine Annonce in der Zeitung aufgeben. Daneben ist das Internet als Plattform für den Verkauf eines Nachlasses ebenso geeignet wie Trödelmärkte. «Die Nachfrage ist groß. Es gibt Leute, die suchen immer alles», sagt Christiane Bernuth, Vizepräsidentin des Bundes deutscher Auktionatoren in Erfurt.
Trödelhändler deckten sich gerne auf Nachlassauktionen ein. Beliebt sind Bernuth zufolge Haus- oder Garagenversteigerungen. «Von der Küche über die Stühle bis zum Andenken kommt dabei alles direkt in der Wohnung unter den Hammer.» Einige Auktionshäuser böten an, die Wohnung «besenrein» zu verlassen: Was nicht weggeht, wird später auf Kosten des Auftraggebers entrümpelt. Im Vorfeld schätzt ein Auktionator die Sachen. Bernuth rät Hinterbliebenen, mindestens zwei Angebote einzuholen: «Wir hatten schon Differenzen von 150 000 Euro.»