Verbraucherschützer monieren Mängel in Ebay-Shops
Berlin/dpa. - Verbraucherschützer haben eine stärkere Überwachung der Kundenrechte beim Internet-Auktionshaus Ebay angemahnt. Bei einer Untersuchung von 80 Waren-Anbietern seien «gravierende Lücken» gefunden worden, so die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Genau 20 dieser Händler traten als Privatverkäufer auf, die ihren Kunden weder Widerrufsrecht noch Gewährleistung einräumen müssen. Tatsächlich handelte es sich dabei dem vzbv zufolge aber durchweg um gewerbliche Anbieter, die zu beidem verpflichtet sind. Mehrere gaben zudem weder Name noch Anschrift preis und nannten ausschließlich ihr Verkäufer-Pseudonym.
Aber auch bei den Verkäufern, die klar als gewerbliche Anbieter zu erkennen waren, monierten die Verbraucherschützer Verstöße. So sei in mehreren Fällen die nach aktueller Rechtsprechung bei Onlineauktionen geltende Widerrufsfrist von vier auf zwei Wochen verkürzt worden. Teilweise wurde die Frist «entgegen der gesetzlichen Vorgaben» bei ausgepackter Ware oder auch bei Produkten ohne Originalverpackung ausgeschlossen.
Genaue Regeln dafür, wer bei Onlineauktionen noch als privater Verkäufer durchgeht und wer bereits ein gewerblicher ist, gibt es nicht. Daher wertete der vzbv eine Zahl von mindestens 360 Verkäufen pro Jahr, eine Häufung bestimmter Waren und auffällig viel Neuware im Angebot «als begründete Indizien für eine Unternehmereigenschaft».