Urteil Urteil: Prozess um tödlichen Holzklotzwurf von Oldenburg
Oldenburg/dpa. - Mehr als ein Jahr nach dem tödlichenHolzklotzwurf hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch das Urteil indem Mordprozess gesprochen. Das Verbrechen hatte bundesweit Entsetzenausgelöst. Eine Chronologie der Ereignisse:
23. März 2008: Von einer Brücke über die Autobahn 29 wird ein fastsechs Kilo schwerer Holzklotz auf ein Auto geworfen. Der Brockendurchschlägt die Windschutzscheibe und tötet auf dem Beifahrersitzeine 33 Jahre alte Mutter vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihresEhemannes. Die Familie aus Telgte bei Münster war auf dem Heimweg vomOsterurlaub.
1. April: Nach Zeugenangaben veröffentlicht die 23-köpfigeSonderkommission ein Phantombild. Gesucht wird eine vier- bisfünfköpfige Gruppe junger Leute im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
21. Mai: Polizei und Staatsanwaltschaft geben bekannt, dass sieeinen Tatverdächtigen aus Rastede bei Oldenburg ermittelt haben.
9. Juni: Der drogenabhängige Beschuldigte widerruft ein vorherabgegebenes Geständnis.
16. Juli: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt Anklage gegenden 30 Jahre alten Tatverdächtigen aus Rastede.
4. November: Vor dem Landgericht Oldenburg beginnt derMordprozess gegen den angeklagten Drogensüchtigen. ImGerichtssaal schweigt der Mann.
24. März 2009: Der Psychologe Max Steller sagt vor Gericht aus. Erbewertet das Geständnis des Angeklagten bei der Polizei alsglaubwürdig, es enthalte Täterwissen.
24. April: Der Psychiater Konstantin Karyofilis wird von derKammer befragt. Er hält den Angeklagten für voll schuldfähig.
18. Mai: Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern einelebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, dreifachen versuchtenMordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
19. Mai: Die Verteidigung plädiert auf Freispruch, die Beweise fürdie Schuld des Angeklagten reichten nicht aus.
20. Mai: Das Landgericht Oldenburg verurteilt den Angeklagtenwegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichengefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft.