Urteil: Makler darf keine Besichtigungsgebühr verlangen
Stuttgart - Ein Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Wohnungsinteressenten verlangen. Das entschied das Landgericht Stuttgart im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung. Das sei ein wichtiger Erfolg für Wohnungssuchende, die hier und da noch von Maklern abgezockt werden, sagte der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, Rolf Gaßmann. Der Verein hatte zusammen mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Mann geklagt. Er hatte von Interessenten pro Besichtigung eine Gebühr von knapp 35 Euro erhoben. (dpa)