Urteil: Kirchen dürfen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen
Erfurt - Die Kirchen in Deutschland dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr von jedem Bewerber eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt. Es setzte in einem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft gefordert werden darf. (dpa)