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Umzug: Telefon- und Internetanschluss früh ummelden

28.05.2009, 12:09

Berlin/dpa. - Bei einem Umzug lauern in Sachen Telefon- oder Internetanschluss gleich mehrere Fallstricke. Der Wechsel des Wohnortes allein ist zum Beispiel nicht in jedem Fall ein Grund für eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.

Diese ist in der Regel nur möglich, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss schalten kann. Darauf weist das Telekommunikationsportal Teltarif.de mit Sitz in Berlin hin. Dann sollte der Kunde seinem Anbieter eine Kopie des Mietvertrags oder eine Meldebescheinigung schicken, um aus dem Vertrag zu kommen.

Häufig werten die Anbieter das Aufschalten von Telefon oder Internet am neuen Wohnort auch als Neuanschluss. Dann beginnt die Mindestvertragslaufzeit von vorn. Um das zu verhindern, sollte man sich früh genug beim Anbieter über die Bedingungen informieren, rät Rafaela Tschöp von Teltarif. «Das ist auch ein wenig Verhandlungssache.» Wer an einen unnachgiebigen Mitarbeiter gerät, sollte sachlich bleiben und nicht so schnell aufgeben.

Läuft der Vertrag zum Zeitpunkt des Umzugs ohnehin gerade aus und soll nicht weitergeführt werden, gilt es für den Verbraucher, auf die Kündigungsfristen zu achten. Häufig muss die Kündigung drei Monate vor Ende der Laufzeit erfolgen, damit sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

Wenn der Kunde bei seinem Anbieter bleiben möchte, sollte er diesem möglichst früh die neue Adresse, die genaue Lage der Wohnung und alle Daten zum bisherigen Anschluss mitteilen, rät das Portal. Ansonsten riskiere er eine mehrwöchige Wartezeit.