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Türkei Türkei: Der Fall Marco

15.07.2009, 15:21

Hamburg/dpa. - Mehr als acht Monate saß er inAntalya in U-Haft. Nach zwei Jahren Prozess wurde am Mittwoch inAntalya nach nur zweiminütiger Verhandlungsdauer der Prozess erneutvertagt.

11. April 2007: Ein Discoabend in Side endet für Marco und dasMädchen im Hotelzimmer der Britin. Er spricht später von gemeinsamenZärtlichkeiten, sie von sexueller Belästigung.

12. April: Nach einer Anzeige von Charlottes Mutter wird Marcofestgenommen. Er kommt in Untersuchungshaft.

6. Juli: Am ersten Prozesstag wird die Verhandlung nach eineinhalbStunden vertagt. Marco bleibt hinter Gittern.

8. August: Ein Gutachter bestätigt Marcos Aussage, dass dasMädchen keinen Geschlechtsverkehr hatte und nicht vergewaltigt wurde.

6. September: Das Gericht gibt ein neues Gutachten in Auftrag.

8. Oktober: Eine Haftbeschwerde wird wegen der Schwere desTatvorwurfs abgelehnt.

14. Dezember: Nach 247 Tagen Haft kommt Marco ohne Auflagen ausder Untersuchungshaft frei. Marco muss laut Gericht zum weiterenVerfahren nicht mehr erscheinen.

7. Januar 2008: Marco ist wieder in Uelzen und wird nach einemBetriebspraktikum eine Fachoberschule für Technik besuchen.

4. Juli: Weil ein medizinisches Abschlussgutachten fehlt, wird derProzess vertagt.

26. November: Mit der Begründung, es seien einige Richterausgewechselt worden, wird der Prozess erneut vertagt.

28. November: Marcos Buch «Marco W. - Meine 247 Tage im türkischenKnast» erscheint. Wegen der Veröffentlichung während des laufendenVerfahrens legen seine deutschen Rechtsanwälte ihre Mandate nieder.

10. April 2009: Der erwartete Urteilsspruch bleibt aus, dieVerhandlung wird auf den 5. Juni vertagt.

4. Mai 2009: Die zuständige Staatsanwaltschaft in Lüneburg stelltdas Ermittlungsverfahren gegen Marco ein. Der Verdacht des sexuellenMissbrauchs habe sich nicht bestätigt, sagt ein Sprecher.

5. Juni 2009: Der türkische Staatsanwalt fordert eine mehrjährigeHaftstrafe, nennt aber keinen genauen Strafrahmen. Die Verteidigungkündigt an, am nächsten Verhandlungstag auf Freispruch zu plädieren.