Supermärkte dürfen weiterhin nachts beliefert werden
Wiesbaden - Lebensmittelmärkte in hessischen Wohngebieten dürfen wegen der Corona-Pandemie auch weiterhin nachts angefahren und beliefert werden. Die Regelung sei bis Mitte Mai verlängert worden, teilte das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit. Normalerweise ist es aus Lärmschutzgründen nicht zulässig, dass die Transporter nachts in Wohngebiete fahren. „Da die Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel nach bestimmten Produkten jedoch stark gestiegen ist, erlaubt die Ausnahmeregelung mehr Flexibilität bei der Anlieferung”, erläuterte das Ministerium. Regale könnten so schneller aufgefüllt werden. Ein entsprechender Erlass sei an die Regierungspräsidien versendet worden. (dpa/lhe)