Stephan Ernst antwortet auf weitere Fragen zu Lübcke-Mord

Frankfurt/Main - Der entscheidende Satz von Stephan Ernst fiel bereits am vergangenen Mittwoch: „Da habe ich geschossen.” Doch die Richter des Staatsschutzsenats des Oberlandesgericht Frankfurt haben im Lübcke-Mordprozess noch viele Fragen an den mutmaßlichen Täter. Nachdem Ernst am Mittwochnachmittag und am Freitag stundenlang Rede und Antwort stand, geht es auch an diesem Montag (10. August/ab 10.00 Uhr) mit Fragen an den Angeklagten weiter.
Ernsts Verteidiger hatte die Einlassung mit dem Geständnis verlesen. Bisher konnten nur die Richter von ihrem Fragerecht Gebrauch machen und Detailfragen zum Tatablauf, zur Vorbereitung der Tat und der Beschaffung der Waffe stellen. Immer wieder ging es auch um die Rolle von Markus H., der der Beihilfe angeklagt ist und sich in dem Prozess noch nicht selbst geäußert hat. Ernst sagte, er habe auf Lübcke geschossen, doch H. sei mit ihm am Tatort gewesen. Er habe ihn auch radikalisiert und politisiert, sei sein Mentor gewesen.
Am Montag soll es zunächst um Fragen des Gerichts zu einer Bürgerversammlung gehen, auf der die beiden Männer erstmals auf Lübcke aufmerksam geworden waren. Bei der Diskussion um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft hatte sich Lübcke klar für die Aufnahme geflüchteter Menschen positioniert. Der CDU-Politiker hatte danach Droh- und Hassbotschaften erhalten. Dabei spielte auch ein Video eine Rolle, das laut einem früheren Geständnis Ernsts von Markus H. online gestellt worden sein soll.
Außer den Richtern sollen auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage Gelegenheit haben, ihre Fragen an Ernst zu stellen. Die Witwe und die beiden Söhne Lübckes nehmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil - über ihren Anwalt können sie sich an Ernst wenden. Dieser hatte schon am Mittwoch über seinen Verteidiger erklären lassen: „Wenn ich schon Ihnen den Ehemann und Vater weggenommen habe, stehe ich bereit, sollten Sie noch offene Fragen haben.” Dagegen wollte Ernst seiner Erklärung zufolge keine Fragen der Anwälte von H. beantworten. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hatte jedoch angeregt, dass diese über das Gericht ihre Fragen stellen könnten.
Ernsts Verteidiger hatte für Montag zudem angedeutet, dass Ernst möglicherweise seine mittlerweile entlassenen Verteidiger insoweit von ihrer Schweigepflicht entbinden könnte, dass sie Auskunft über das Zustandekommen der ersten Tatversionen bei der Vernehmung Ernsts durch die Polizei geben. In dem ersten, später widerrufenen Geständnis hatte sich Ernst als Einzeltäter bezeichnet, in der zweiten Version von einem Unfall gesprochen. Der tödliche Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Am Mittwoch hatte Ernst angegeben, diese Versionen auf Anraten des jeweiligen Rechtsbeistands geschildert zu haben. (dpa/lhe)