Stallpflicht für Geflügel in ganz Hessen angeordnet

Wiesbaden - Wegen der Gefahr von Vogelgrippe ist in Hessen landesweit Stallpflicht für Geflügel angeordnet worden. Wie das Umweltministerium am Montag mitteilte, waren der Anlass tote Wildvögel, die am Wochenende mit Verdacht auf den Vogelgrippeerreger H5N8 gefunden worden waren. Das Risiko sei neu bewertet und die bislang gültige Stallpflicht ausgeweitet worden.
Das soll den Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln verhindern. In Hessen war bereits vergangene Woche im Landkreis Waldeck-Frankenberg eine Stallpflicht erlassen worden. Eine tote Ente am Twistestausee bei Bad Arolsen war am Donnerstag der erste bestätigte Fall mit dem gefährliche Virus H5N8 in Hessen.
Das Umweltministerium forderte alle hessischen Landkreise auf, die Stallpflicht umzusetzen. Zuständig sind die jeweiligen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Landesweit sind dem Ministerium zufolge 20 132 Geflügelhalter mit einem Bestand von insgesamt rund 3,5 Millionen Tieren gemeldet. (dpa/lhe)