Sicher in See: Versicherungen für Bootsführer
Hamburg/dpa. - Für Segler und Bootsführer sind drei Versicherungen wichtig: Bootshaftpflicht, Bootskasko und Skipperhaftpflicht. Das erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Die Bootshaftpflichtversicherung zahlt, wenn Segler anderen Schaden zufügen. Die Bootskaskopolice reguliert Schäden am eigenen Boot - etwa durch Brand, Vandalismus, Sinken und Unfall. Und die Skipperhaftpflicht gilt für Schiffsführer bei einem Chartertörn.
Wer einem anderen ins Heck, dem Surfer über sein Brett oder den Anlegesteg des Nachbarn kaputt fährt, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Davor schützen sich Eigner mit der Bootshaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme sollte bei ihr mindestens 5 Millionen Euro betragen, rät BdV-Referentin Bianka Bobell. Bei Großjachten und schnellen Motorbooten sollte ein Vertrag über 15 Millionen abgeschlossen werden.
Mitversichert sind in einem guten Vertrag auch Schäden durch fremde Skipper und Crew-Mitglieder. Es besteht also auch dann Versicherungsschutz, wenn jemand anderes am Ruder steht. «Nur manche Versicherer übernehmen Reparaturen für Mietsachen wie Stege und Bojen am Liegeplatz», sagt Bobell. Der Blick ins Kleingedruckte bringt Gewissheit.
In der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf die «Einrede der groben Fahrlässigkeit» verzichten. Das ist ein kundenfreundliches Kriterium, denn andernfalls kann der Versicherer bei einem Fall von grober Fahrlässigkeit seine Leistungen je nach der Schwere der Schuld kürzen, erläutert Bobell. Sie rät außerdem dazu, einen Vertrag zu wählen, in dem auch der Transport über Land nach einem Schaden mitversichert ist.
Bergungs- und Wrackkosten sollten für mindestens 500 000 Euro eingeschlossen sein. Und am besten wird der Neuwert des Bootes versichert. «Nur dann erhält man auch für ein sechs Jahre altes Boot eine Neuwerterstattung bei einem Totalschaden.» Grundsätzlich sollte im Vertrag eine «All-Gefahren-Deckung» vereinbart sein. Dann seien alle Schadensfälle abgedeckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Was entscheidet über den Beitrag? Ausschlaggebend ist bei der Haftpflichtversicherung bei Motorbooten die Antriebsart, erklärt Bobell. Auch das Fahrgebiet - zum Beispiel Binnengewässer oder weltweit - und die Motorstärke oder die Segelfläche haben Einfluss. Je nach Leistungsumfang seien gerade bei der Haftpflicht die Beitragsunterschiede groß.
Bei der Kasko geht es auch um den Wert des Bootes und die vereinbarte Selbstbeteiligung. Anders als bei Kfz-Versicherungen üblich, können Bootsversicherungen auch getrennt voneinander abgeschlossen werden. Bobell rät dazu, hartnäckig nach Rabatten zu fragen. Bootsversicherungen seien kein «Standardgeschäft». Meist würden sie nicht im Internet, sondern über Makler abgeschlossen. Diese hätten meist Spielräume für Nachlässe.
Die Skipperhaftpflicht für gecharterte Boote leistet bei Schäden am Schiff, an Hafen und Steganlagen. Wer als Skipper ein Boot chartert, sollte einen solchen Vertrag auf jeden Fall abschließen. Vereinbart würden in der Regel auch ein Charterausfall, Hotel- und Transportkosten sowie ein Schutz gegen einbehaltene Kaution: «Der Charterer kann das Geld in einem solchen Fall von der Versicherung zurückbekommen.»