Schadenersatzklage wegen Mietpreisbremse gescheitert

Frankfurt/Main - Das Land Hessen muss wegen der gerichtlich für unwirksam erklärten Mietpreisbremse keinen Schadenersatz an einzelne Mieter leisten. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Klage eines Inkasso-Dienstleisters, der die Interessen zweier Mieter aus Frankfurt wahrnahm, wurde zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, ein „Amtshaftungsanspruch” bestehe gegen das Land als Gesetzgeber nur für die Allgemeinheit, nicht aber für einzelne Betroffene. Dies gelte umso mehr, als dass von der beabsichtigten Mietpreisbremse 15 Kommunen mit rund 1,5 Millionen Einwohnern betroffen gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einem Monat könnte dagegen Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Die in einem Frankfurter Stadtteil mit „erhitztem Wohnungsmarkt” wohnenden Mieter hatten über das klagende Unternehmen vor Gericht argumentiert, man habe infolge der Unwirksamkeit der Mietpreisbremse keine rechtliche Handhabe gegen den Vermieter, diesen zur Herabsetzung der Monatsmiete zu zwingen. Deshalb müsse man weiter rund 11,50 Euro statt der ortsüblichen Vergleichsmiete von 7,50 Euro pro Quadratmeter zahlen. Die Differenz wollten die Kläger vom Land Hessen ersetzt haben.
Die im März vergangenen Jahres vom Landgericht Frankfurt ergangene Entscheidung über die für unwirksam erklärte Mietpreisbremse ist derzeit noch nicht rechtskräftig - der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat über die Revision der Kläger zu entscheiden. Auf das Ergebnis der Schadensersatzklage hatte dieser Umstand aber keinen Einfluss.
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) begrüßte das Urteil des Landgerichts. Das Berliner Inkassounternehmen sei mit der Entscheidung wie schon bei einem vergleichbaren Verfahren in München mit seiner Klage bereits in erster Instanz gescheitert. Das Land arbeite ungeachtet dessen aber weiter an einer Fortschreibung und deutlichen Ausweitung der Mietpreisbremse im Land, versicherte der Minister. „Wir können nicht zulassen, dass Familien mit mittlerem Einkommen in Ballungsräumen kaum noch bezahlbare Wohnungen finden.” (dpa/lhe)