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Prozess: Bad Segeberger starb durch massive Gewalt

30.07.2019, 13:06
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv dpa

Kiel - Mit Hilfe von Zeugen hat das Landgericht Kiel seine juristische Aufarbeitung des gewaltsamen Todes eines Mannes in Bad Segeberg fortgesetzt. Der 37-Jährige sei am 29. Oktober vergangenen Jahres durch Ersticken nach Gewalteinwirkung gegen den Hals in Kombination mit einem Thorax-Trauma gestorben, sagte ein Rechtsmediziner am Dienstag vor dem Landgericht. Er ging von mindestens vier massiven Gewalteinwirkungen gegen den Kopf, mindestens drei gegen den Oberkörper und auch gegen den Hals aus. „Es spricht vieles für Würgen.”

Der heute 37 Jahre alte Angeklagte muss sich wegen Totschlags vor der 8. Großen Strafkammer verantworten. Er hatte zu Prozessbeginn Tritte auf seinen langjährigen Bekannten eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch vehement bestritten („Ich bin ja nun auch kein Mörder.”). Das spätere Opfer sei mit einer Machete auf ihn losgegangen. Er habe dies mit den Händen abgewehrt, sich dabei an den Fingern verletzt, panisch auf den Mann eingetreten und lediglich sein Leben verteidigt.

Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung hatte der Angeklagte den Mann in der Wohnung zurückgelassen. Bei der Rückkehr war dieser tot. Der Rechtsmediziner wollte sich vor Gericht am Dienstag nicht festlegen, ob die Gewalteinwirkung sofort zum Tod des Mannes führte oder er noch eine Zeit lang lebte. Beides sei möglich.

Der aus schwierigen Verhältnissen stammenden Angeklagte war zum Tatzeitpunkt ohne festen Wohnsitz und war ein paar Tage vor dem Geschehen vom 29. Oktober bei seinem Bekannten untergekommen. Gemeinsam hatten beide am Tattag in der Wohnung getrunken. Mehrere Stunden war auch ein Zeuge dabei. Der 46-Jährige gab an, dass es während seiner Anwesenheit keine Konflikte zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer gegeben habe. Beide seien gut gelaunt gewesen, als er am frühen Abend gegangen sei. Schreie oder Ähnliches habe er nicht vernommen.

Der langjährige Bewährungshelfer des Angeklagten berichtete vom immer wieder auftretenden Alkoholmissbrauch des Förderschülers. Er zählte diverse Aufenthalte in Entzugskliniken auf, sprach von immer neuen Strafanzeigen. Ihm gegenüber sei dieser nie aggressiv aufgetreten. Er habe ihn im Gegenteil gemocht und sei wie ein väterlicher Freund für diesen gewesen. „Manchmal war eben alles zuviel für ihn.” Aus zwei Beziehungen hat der Angeklagte zwei Söhne.

Am Dienstag wollte das Gericht noch das Gutachten eines Sachverständigen über Angeklagten hören. Die Plädoyers in dem Prozess sollen voraussichtlich am Donnerstag gehalten werden. Dann könnte bereits auch das Urteil fallen. (dpa/lno)