P+S-Werftenpleite: Landgericht weist Schadenersatzklage ab

Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat eine Schadenersatzklage der Bremer Hegemann-Gruppe gegen die Unternehmensberatung KPMG im Zusammenhang mit der einstigen P+S-Werftenpleite abgewiesen. KPMG habe in einem damaligen Sanierungsgutachten Fehler gemacht, aber auch wenn es diese nicht gegeben hätte, wären die vorpommerschen Werften in die Insolvenz gegangen, teilte ein Gerichtssprecher zur Entscheidung in dem zivilrechtlichen Prozess mit. Die streitenden Parteien können vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Berufung gehen.
Die Schiffbaugruppe aus Bremen war nach Angaben des Gerichtes mit Darlehenssicherheiten bei P+S engagiert, die zur Jahreswende 2009/10 zur Verlängerung anstanden. Dies sei auf Grundlage des positiven KPMG-Sanierungsgutachtens auch erfolgt. Hegemann ging von einem Schaden von mehr als 300 Millionen Euro aus. KPMG hatte verlangt, die Klage abzuweisen. Die P+S-Werften waren Ende 2012 in die Insolvenz gegangen. (dpa)