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Ombudsmann kann helfen

Von FALK ZIELKE 01.07.2011, 17:34

BERLIN/DPA. - Komplizierte Vertragsbedingungen, versteckte Gebühren oder keine Kostenübernahme: Gründe für Streit mit der Versicherung gibt es genug. In solchen Fällen müssen Verbraucher nicht gleich vor Gericht ziehen. Sie können sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. "Das Verfahren hat viele Vorteile", erklärt Amtsinhaber Prof. Günter Hirsch. So fallen für Verbraucher keine Kosten an. Entscheidungen werden zudem meist innerhalb weniger Monate getroffen.

Für welche Bereiche ist der Ombudsmann zuständig?

Der Versicherungsombudsmann kann bei Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen ebenso helfen wie bei Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Auch die Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu seinem Aufgabenbereich - die Krankenversicherungen allerdings nicht. "Der größte Anteil der Beschwerden richtet sich gegen Lebens- oder Rentenversicherungen", sagt Hirsch. Der Grund dafür seien die komplexen Vertragsbedingungen.

Welche Fälle behandelt ein Ombudsmann?

Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Dritte, die von einem Versicherten geschädigt wurden, gehören nicht dazu. Beispielsweise kann sich der Geschädigte eines Autounfalls nicht über die Regulierung beschweren, die der Versicherer des Unfallgegners vornimmt. Der Ombudsmann kann aber helfen, wenn es um die Regulierung eines Kaskoschadens geht.

Wann kann der Ombudsmann nicht helfen?

Der Ombudsmann ist bis zu einem Beschwerdewert von 100 000 Euro zuständig. Liegt der Beschwerdewert unter 10 000 Euro, kann er verbindlich gegen den Versicherer entscheiden. "Grundlegende Fragen sollen jedoch besser der Autorität der Gerichte überlassen werden", erklärt Hirsch.

Wie läuft das Verfahren beim Ombudsmann ab?

Sind Kunden mit ihrer Versicherung unzufrieden, sollten sie zuerst versuchen, sich mit dem Unternehmen zu einigen. Gelingt das nicht, kann man sich an den Ombudsmann wenden. Ist die Beschwerde zulässig, übernimmt er den Fall. "Maßstab bei der Arbeit ist Recht und Gesetz", sagt Hirsch. Auf dieser Grundlage fällt der Ombudsmann seine Entscheidung oder vermittelt.

Welchen Wert haben die Entscheidungen?

Entscheidungen des Ombudsmanns sind für den Versicherer bindend, Empfehlungen nicht. Sind Verbraucher mit dem Ergebnis nicht zufrieden, können sie trotzdem vor Gericht ziehen. "Das steht ihnen frei", sagt Hirsch. Verbraucher müssen auch keine Angst haben, dass sie ihre Ansprüche später nicht mehr geltend machen können: "Die Verjährung ist während des Verfahrens ausgesetzt."

Der Versicherungsombudsmann ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 17 Uhr zu erreichen: 0800 / 36 96 000

Schriftlich: Versicherungsombudsmann, Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: [email protected]