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OLG: Keine getarnte Werbung von sogenannten Influencern

04.07.2019, 12:18
Ein Blick auf ein Smartphone mit den verschiedenen Social Media Apps, wie Facebook, Instagram, YouTube und WhatsApp. Foto: Yui Mok/Archivbild
Ein Blick auf ein Smartphone mit den verschiedenen Social Media Apps, wie Facebook, Instagram, YouTube und WhatsApp. Foto: Yui Mok/Archivbild PA Wire

Frankfurt/Main - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss getarnte Werbung von sogenannten Influencern auf der Internet-Plattform Instagram untersagt. Ein Verein hatte einen Antrag gegen einen Gestalter von Aquarienlandschaften gestellt, der über Instagram Aquarien, Zubehör und Wasserpflanzen empfiehlt. Unter anderem zeigte er dort auch Pflanzen einer Firma, deren Auftritt in den sozialen Medien er gleichzeitig verantwortet. Nach Ansicht des Antragstellers stellt dies verbotene redaktionelle Werbung dar.

Das OLG gab dem Antrag mit der Begründung statt, dass sich der Antragsgegner „hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt.” Das Gericht erkannte in dem Instagram-Account eine geschäftliche Handlung, die nicht kenntlich gemacht worden sei. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (dpa/lhe)